Was darf mit ins Handgepäck?
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Sie fliegen demnächst in den lang ersehnten und wohl verdienten Sommerurlaub? Damit dieser bereits am Flughafen stressfrei beginnen kann, haben wir für Sie die wichtigsten in Europa geltenden Regeln rund ums Handgepäck noch einmal zusammengefasst.
Den Koffer erfolgreich aufgegeben, geht es anschließend durch die Sicherheitskontrolle. Alle flüssigen, im Handgepäck mitgeführten Produkte müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Inhalt aufbewahrt und an der Kontrolle extra vorgezeigt werden. Pro Person darf man einen solchen Beutel mitführen. Medikamente und Babynahrung sind ausgenommen, sie dürfen auch in größeren Mengen im Handgepäck verpackt werden. Deren Notwendigkeit prüfen gegebenenfalls die Luftsicherheitsassistenten.
Für alle weiteren Flüssigkeiten wie Getränke, Haarwaschmittel oder Duschgels, Deodorants und andere Inhalte von Druckbehältern, Parfums oder Kosmetika sowie "Mixturen aus flüssigen und
festen Stoffen und andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung (z.B. Brotaufstrich, Joghurt)" ist eine Maximalmenge von 100ml angesetzt.
Gegenstände wie Nagelscheren oder Einwegrasierer können ohne Probleme mitgenommen werden, Taschenmesser dürfen eine Klingenlänge von 6 cm nicht überschreiten. Selbstverständlich ist das Mitführen von Gas und Gasbehältern, sowie von Bezinfeuerzeugen oder Farbsprühdosen im Handgepäck verboten.
Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelungen in anderen EU-Staaten abweichen können. Informieren Sie sich am besten frühzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft über etwaige Sonderregelungen, dann kann einem entspannten Urlaub nichts im Wege stehen.
Eine exakte Aufführung der Gegenstände sowie einen anschaulichen Film zum Thema "Neue Handgepäckbestimmungen" finden Sie unter http://www.handgepaeck-berater.de/download.htm.
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Bild: maxoidos/bigstockphoto.com