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Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Regensburger Landgericht äußerte sich der 57-jährige Gustl Mollath heute erstmals zu den Vorwürfen und wies alle zurück. Er wird von der Staatsanwaltschaft der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung beschuldigt.

Am heutigen Vormittag äußerte sich Gustl Mollath erstmals zu den ihm vorgeworfenen Straftaten und betonte, er habe diese nicht begangen. Er sei weder geisteskrank noch gefährlich für die Allgemeinheit. Seine Ex-Frau hätte ihm die Taten vorgeworfen, um ihn "kostengünstig zu entfernen". Mollath soll im Jahr 2001 diese geschlagen und eingesperrt haben, wurde aber vom Landgericht Nürnberg 2006 wegen angeblicher Wahnvorstellungen vor schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen. Gegen seinen Willen war Mollath dort über sieben Jahr untergebracht, was eine Debatte über die Einweisung in psychiatischen Kliniken auslöste.

Anwälte vertreten Mollath nur noch als Pflichtverteidiger

Zudem sind für den heutigen Freitag ursprünglich die Plädoyers im Verfahren vorgesehen. Es ist allerdings nach einer Erklärung des Angeklagten am Montag unsicher, ob es heute dazu kommt. In dieser hatte Mollath mehrere Tage Bedenkzeit gefordert, um sich auf weitere Beweisanträge vorbereiten zu können, da er wegen "erwiesener Unschuld" und nicht "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen werden will. Er warf seinen Anwälten Gerhard Strate und Johannes Rauwald vor, nicht genügend Zeit für ihn aufzubringen, was diese als Angriff auf ihre Ehre und als Lüge empfanden: Strate habe versucht, Mollath anzurufen, welcher aber nicht erreichbar war.

Zudem ist für den Verteidiger klar, dass sein Klient noch andere Rechtsberater im Hintergrund hat, denen ein einfacher Freispruch nicht reicht. Die Konsequenz aus diesen Ereignissen ist, dass Rauwald und Strate ihren Klienten von nun an nicht mehr als Wahl- sondern Pflichtverteidiger vertreten ? und das auch nur, weil das Gericht eine komplette Entpflichtung ablehnte. Die vorsitzende Richterin Elke Escher begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass weder eine grobe Pflichtverletzung noch eine "nachhaltige Zerrüttung" vorhanden sei. Mollath reagierte auf die Niederlegung des Mandats durch seine Verteidiger verwundert: Für ihn sei das Vertrauensverhältnis trotz der Vorwürfe, die er den Anwälten gemacht hat, nicht belastet.

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Bild: Lupo / pixelio.de

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