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Rollt am Ende eines Fluges nicht der Koffer vom Gepäckband, sind oft Wetter, Transfers oder Airlines schuld daran. Doch Reisende können bei Gepäckverlust  Ansprüche erheben und so eine Entschädigung erhalten.

Verliert man seinen Koffer nach einem Flug, kostet das nicht nur eigene Nerven sondern rückt auch die Airlines in ein schlechtes Licht. Vor allem durch den Vulkanausbruch des isländischen Eyajfijallajökull im April 2010 und des Winterchaos Ende 2010 wurden die Fluggesellschaften an den Rand ihrer Leistungsfähigkeiten gebracht. Doch wird die Statistik der auf Luftfahrtdaten spezialisierten Organisation SITA betrachtet, so nimmt es einem die erste Angst vor dem nächsten Flug. Auch wenn 26 Mio. Gepäckstücke vermisst werden, kommen doch 99,1% wieder an. Doch was können Sie tun, wenn Ihr Gepäck betroffen ist?

Der erste Schritt, den Sie einleiten sollten, ist es den Verlust sofort entweder direkt an der Gepäckermittlung, bei der Fluggesellschaft oder bei dem Reiseveranstalter zu melden. Dabei sollten Sie eine formelle Verlustmeldung ausfüllen und eine Kopie anfordern. Ist der Verlust einmal vermerkt, können sich die Airlines nicht vor ihrer Verantwortung drücken. Heben Sie unbedingt ihr Flugticket auf, an das beim Einchecken auch der Sticker der Registrierungsnummer für das Gepäckstück geklebt wurde. Es ist auch sinnvoll, den Inhalt des verlorenen Koffers aufzulisten und den Wert möglichst konkret mit Kaufbelegen etc. nachzuweisen.

In jedem Fall haften die Airlines für den Schaden. Auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind, werden  in den häufigsten Fällen die Gepäckstücke ohne weiteres nachgeschickt. Erst nach 100 Tagen zählt das Gepäck als endgültig verschollen.  Das Recht auf eine angemessene Entschädigung gilt in allen Ländern, die das sogenannte Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben. Dies trat 2004 in Kraft und hat das Warschauer Abkommen über Beförderung im internationalen Luftverkehr abgelöst. Alle EU- Staaten, sowie die USA und Japan gehören zu diesen Ländern.  Die Höhe des Schadens wird in spezieller Währungseinheit ausgewiesen, des sogenannten Sonderziehungsrechts, welches vom internationalen Währungsfonds entwickelt wurde. Dieser ändert sich täglich und enthält fixe Beiträge der wichtigsten Währungen. Maximal ist die Fluggesellschaft bereit 1100 Euro zu zahlen.  Auch übernehmen die Airlines die Kosten für die Beschaffung von Ersatzkleidung und Toilettenartikeln, jedoch hängt hier die Grenze, wie viel erstattet wird, stark von der Airline ab. Bei einer Pauschalreise können entsprechende Ansprüche auch gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen.

Schützen Versicherungen gegen Gepäckverlust?

Ja und Nein. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass die Fluggesellschaft verantwortlich ist, den Schaden zu begleichen. Führen Sie jedoch Stücke mit sich, die alleine den Wert von 1100Euro überschreiten, so sollten Sie in jedem Fall eine Versicherung abschließen. Auch sollte das Gepäck sicher verpackt sein, da ansonsten die Airlines ihre Verantwortung abgeben können und die Schuld bei Ihnen selbst liegt.

Checkliste, um  einen zu großen Verlust vorzubeugen:

Auch wenn man gerade bei einem Gepäckverlust in den meisten Fällen nicht selbst schuld ist, gibt es ein paar Punkte, die man sich merken kann, um den Verlust zu minimieren:
In jedem Fall sollten Wertgegenstände wie Bargeld, Dokumente und Schmuck im Handgepäck verstaut sein, denn solche Gegenstände werden bei einem Verlust nicht ersetzt.

Der Koffer sollte keine allzu starken Schäden vor dem Abflug aufweisen, deutlich gekennzeichnet sein und eine auffällige Farbe oder ein Merkzeichen besitzen, sodass Sie Ihr eigenes Gepäck schnell wiederfinden und bei einem Verlust gut beschreiben können.

Falls Ihr Gepäckstück doch unter den Verschwundenen sein sollten, denken Sie daran: die meisten verschollenen Gepäckstücke tauchen laut SITA binnen 48 Stunden wieder auf. Also bringen Sie einfach ein wenig Geduld mit.

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Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de

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