Gericht spricht Gustl Mollath frei
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Mollath muss nicht mehr zurück in die Psychiatrie. Das entschied das Landgericht Regensburg heute nach 15 Prozesstagen. Der 57-Jährige wurde im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, für die Zeit in der Psychiatire bekommt er eine Entschädigung.
Fast ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie wurde der 57-Jährige freigesprochen. Aber damit nicht genug: Das Gericht versprach eine Entschädigung wegen der jahrelangen Unterbringung in der Psychiatrie. 15 Tage lang wurde über den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung diskutiert. Mollath soll seine Ex-Frau geschlagen, getreten, gebissen, sowie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und eingesperrt haben. Angeblich. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl erklärte in seinem vierstündigen Plädoyer deutlich, dass er den Angeklagten für schuldig hält. Mollath und seine Verteidiger bestritten die Vorwürfe jedoch und forderten einen Freispruch - Sie sind von einer Intrige der Ex-Frau überzeugt.
Schon von Anfang an wurde dieser Prozess-Ausgang vermutet. Denn Fakt ist: Bei einem Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Angeklagten darf der nicht schlechter gestellt werden als beim Ausgangsverfahren. Und in dem wurde Mollath vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und als gemeingefährlich eingestuft. Das Urteil damals: Siebeneinhalb Jahre Psychiatrie.
Mollath selbst sieht sich als Opfer. Als Opfer einer Intrige seiner Ex-Frau. "Ich will einen Freispruch erster Klasse, also aus bewiesener Unschuld", sagte Mollath während dem Prozess. In dieser Hinsicht geht er als Sieger aus dem Prozess. Als Sieger und Opfer zugleich.
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Foto: Florentine / pixelio.de