section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Auf Facebook über den Chef lästern führt meist zwangsläufig zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung. Kleidervorschrift, Verhaltenskodex, politische Überzeugung. Was darf ein Arbeitgeber vorschreiben?

In der Schweiz wurde zuletzt eine Sekretärin gekündigt, weil sie von sich über Twittter Nacktbilder verbreitet hat. In Deutschland wäre das so nicht passiert, denn hierzulande reicht oft eine Abmahnung, aber "das hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab", erklärt Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die junge Frau, welche Angestellte im Schweizer Bundeshaus, dem Sitz von Parlament und Regierung, ist, verbreitete anzügliche Bilder von sich über die Plattform Twitter. Obwohl die beteuerte, dass die Fotos in ihrer Freizeit aufgenommen wurden, konnte ihr nachgewiesen werden, dass ein Teil der Bilder in einem der Büroräume aufgenommen wurden. Arbeitsrechtlich gesehen ein absolutes No-Go.

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer in seinem Privatleben machen kann, was er will, solange er nicht gegen Gesetze verstößt. Das gilt speziell für Beamte, welche offiziell die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD vertreten müssen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet schütze also nicht vor einem Gesetzesverstoß.

Die meisten Arbeitnehmer sind in dem Irrglauben, in den sozialen Medien herrsche eine private Kommunikation, jedoch haben oft 70 oder mehr "Freunde" Zugriff auf die Inhalte, die veröffentlicht werden.

Bei innerbetrieblichen Verstößen sollte zuerst mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber Rücksprache gehalten werden, bevor eine Anzeige geschaltet wird, sonst droht Kündigung. Ausnahmen bilden hier der Fall der Mängel in der Geschäftsleitung, vorsätzliche Vergehen oder, wenn keine Einigung mit dem Chef erzielt werden kann.

Je nach Berufsfeld können Vorschriften enger oder weiter gefasst werden. Einer Sicherheitsbeamtin am Flughafen kann beispielsweise das Tragen langer Fingernägel untersagt werden, weil eine Verletzung der Passagiere droht. Auch eine Kleiderordnung kann vorgeschrieben werden. Bei Mitarbeitern im Kundenverkehr sind dabei weiter gefasste Regeln erlaubt, als für Mitarbeiter im Innendienst.

Politisch gesehen darf der Chef keinen Einfluss auf den Mitarbeiter nehmen, außer er ist Mitglied in einer Partei, die ausdrücklich verboten worden ist. "Die Grenze ist dann überschritten, wenn ein Mitglied durch Äußerungen oder Handlungen aktiv gegen die demokratische Grundordnung verstößt, sich zu einer verfassungsfeindlichen Gesinnung bekennt, politisch auf seine Umgebung einwirkt oder den Arbeitgeber mit seiner Gesinnung in Verbindung bringt", erklärt der Fachmann.

Der Arbeitgeber darf nicht alles vorschreiben, jedoch kann er dem Arbeitsverhältnis entsprechend Regelungen in Kraft setzen, die legitim sind und eingehalten werden müssen. Bei Zweifeln ist ein Anwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse.

-------------------------
Foto: Tim Reckmann  / pixelio.de

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben