Stadtrat Regensburg: Wie funktioniert die Gesetzgebung?
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Ein Stadtrat ist das wichtigste Organ in der Kommunalpolitik. Bei Gesetzgebungsprozessen obliegt den 48 Mitgliedern mit den drei Bürgermeistern als Vorsitz die endgültige Entscheidung. Wir bringen ein bisschen Licht in das Dunkel zwischen Stadtrat, Ausschüssen, Fraktionen, Bürgermeistern und der Verwaltung.
Der Stadtrat Regensburg ist für die komplette kommunale Gesetzgebung der Stadt zuständig. In seinen Sitzungen werden Vorschläge besprochen, Diskussionen geführt und Entscheidungen gefällt. Die Zusammensetzung des Hauptorgans der Kommunalpolitik erfolgt aus den drei Bürgermeistern als Vorsitzende, den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern und den berufsmäßigen Stadträten. Der Stadtrat wird von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen einberufen. Dringende Anliegen können auch in gesondert angesetzten Treffen besprochen werden.
Der Ablauf einer grundsätzlich öffentlichen Sitzung ist in der Geschäftsordnung der Stadt festgeschrieben. Nach einer Diskussion der auf der Tagesordnung stehenden Vorschläge findet eine Debatte statt, in der jede Fraktion Stellung zu dem Thema einnimmt und darlegt, aus welchen Gründen sie für oder gegen den Entwurf stimmen würde. Am Ende dieser öffentlichen Diskussion findet die Abstimmung über die vorgebrachten Themen statt. Erhält ein Vorschlag eine Mehrheit, muss dieser von der Verwaltung realisiert werden.
Berufsmäßige Stadträte werden in Regensburg von den Mitgliedern des Stadtrats ausgewählt. Als Referenten leiten sie eigene Ressorts in der Stadtverwaltung und kümmern sich im Auftrag des Oberbürgermeisters um die Erledigung der laufenden Angelegenheiten und die Realisierung der Stadtratsbeschlüsse innerhalb ihres Geschäftsbereiches. Die Bekleider des Amtes, welches in Regensburg Dieter Daminger, Dr. Wolfgang Schörnig, Klemens Unger und Christine Schimpfermann innehaben, nehmen in beratender Funktion an Sitzungen teil und haben zwar ein Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.
Die Stadtratsmitglieder, welche ehrenamtlich arbeiten, unterscheiden sich von den berufsmäßigen Stadträten, die eine Besonderheit des Freistaats Bayern sind. Für ihre Teilnahme an den Sitzungen und Betreuung der Aufgabenbereiche erhalten sie lediglich eine Aufwandsentschädigung für Anfahrt, Arbeitsausfall und Telefon- und Portokosten.
Die Aufgaben des Stadtrats beziehen sich auf die Funktion der Entscheidungsinstanz in der Kommune. In den Sitzungen wird über Vorlagen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen beraten und schließlich eine Entscheidung getroffen. Nebenbei kontrollieren die Mitglieder des Rates die Arbeit der Verwaltung und beschließen den Haushaltsplan, was als Höhepunkt des Jahres gilt. Denn hier wird festgesetzt, für welche Aktionen im kommenden Jahr welche Summe Geld zur Verfügung steht.
Die Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder erfolgt durch eine direkte Wahl der Bürger Regensburgs alle sechs Jahre. Als Kandidat antreten kann jeder, der selbst wahlberechtigt ist, jedoch sind die meisten Stadträte Mitglied einer bestimmten Partei oder Wählerinitiative, die ihnen im Wahlkampf den Rücken stärkt.
Im Stadtrat selbst können sich die Mitglieder zu Fraktionen zusammenschließen, um ihren Einfluss zu erhöhen, die Arbeit auf mehreren Schultern zu verteilen und sich auf ihre Fachgebiete zu spezialisieren. In Regensburg befinden sich sieben Fraktionen im Hauptorgan der kommunalen Politik. Die SPD, CSU, das Bündnis 90/Die Grünen, die Freien Wähler e.V., die ÖDP, die LINKE und die FDP. Durch die Koalitionsvereinbarung der Fraktionen in Regensburg ist die Mindestgröße der Fraktionen auf zwei Mitglieder festgesetzt. Zudem wurde ein Grundsatz beschlossen, welcher besagt, dass die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Freien Wähler e.V. und die Stadträtin Tina Lorenz der Piraten bei Entscheidungen jeweils gemeinsam für eine Mehrheit der Koalitionspartner im Stadtrat sorgen. Vereinfacht gesagt, sehen sie sich in der Pflicht, bei allen Fragen zügig zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen, damit diese Fragen auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der Mangel an Zeit und Überfluss an Themen in Stadtratssitzungen führt zu einer Notwendigkeit der Vorbesprechung und Entscheidungsfindung zu bestimmten Vorschlägen. Diese Aufgabe übernehmen die 14 Ausschüsse in Regensburg. Die Einrichtungen, die sich unter anderem mit speziellen Themen wie Bildung und Freizeit, Wirtschaft oder Personal beschäftigen, erfüllen eine beratende Wirkung und sind zusammengesetzt aus Vertretern des Stadtrates und sachkundigen Bürgern. Bei den Ausschusssitzungen sind außer den Mitgliedern noch Personen aus der Verwaltung anwesend, denn manche Ausschüsse können allein beschließend zuständig sein und Entscheidungen verbindlich fällen, welche dann durch die Verwaltung realisiert werden muss. Im Ausnahmefall können außenstehende Experten zu einer solchen Sitzung geladen werden, um den Sachverstand der Beratungen zu unterstützen.
Die Verwaltung der Stadt Regensburg ist die direkte Schnittstelle zu den Problemen der Gesetzgebung. Durch die Dienstleistungen gegenüber den Bürgern haben die Verwaltungsangestellten am häufigsten mit den Themenbereichen zu tun, die Unzulänglichkeiten und Änderungsbedarf aufweisen. Die meisten Vorschläge zu einer Gesetzesänderung kommen deshalb aus der Verwaltung.
Sollten Bürger, nachdem die Realisierung des durch den Stadtrat beschlossenen Vorschlags abgeschlossen ist, unzufrieden mit dem Ergebnis sein, können sie durch ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid erwirken. Die Gesetzesänderung muss durch die Sammlung von Unterschriften als ein Mehrheitswunsch validiert werden. Der Bürger wird somit selbst zum Entscheidungsträger von kommunalen Angelegenheiten.
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Bild: Tim Reckmann / pixelio.de