Neue Gesetzesregelungen ab September 2014
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Nicht nur für die Emissionen von Autos gibt es seit dem 01. September eine neue Regelung, sondern auch für Staubsauger, Abgeordnetenbestechung, Registerauskünfte und den Mindestlohn der Gerüstbauer. Die wichtigsten Gesetztesänderungen zum September im Überblick.
Verbot von stromfressenden Staubsaugern
Ein neues Kennzeichen auf Staubsaugern soll den Verbrauchern helfen ein energiesparendes Modell auszusuchen, welches perfekt zu den Bodenbelägen in ihrer Wohnung passt. Die neue EU-Regelung erfreut nicht nur Umwelt- und Verbraucherschützer sondern lässt auch auf Rabatte hoffen. Doch diese Hoffnung bleibt unerfüllt: "Bis August 2014 in Verkehr gebrachte Staubsauger, zu denen es noch kein EU-Energielabel gibt, dürfen vom Handel sowohl weiter abverkauft als auch weiter aktiv beworben werden", sagt Willy Fischel, Geschäftsführer des Bundesverbands Technik des Einzelhandels.
Im Vordergrund steht nicht nur die Möglichkeit Energie einzusparen, denn der Verbraucher legt Wert auf ein qualitativ hochwertiges Gerät und eine sorgfältige gründliche Reinigung. "Das überragende Kriterium ist die Staubemission", sagt Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Diese Emission misst den beim Putzen vom Gerät wieder abgegebenen Staub und hierarchisiert danach die Staubsauger.
Nach der neuen EU-Regelung dürfen neue Staubsauger ab September nur noch maximal 1600 Watt verbrauchen ? 200 Watt weniger als der derzeitige Durchschnittswert von 1800 Watt. In den nächsten drei Jahren sollen die Werte noch weiter sinken und der Maximalverbrauch bei 900 Watt liegen. Bereits jetzt gäbe es schon Geräte, die über eine kleine Watt-Zahl bei guter Saugleistung verfügen, so der ZVEI. Die neuen Staubsauger wurden auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin vorgestellt.
Mindestlohn für Gerüstbauer
Rund 20.000 Gerüstbauer freuen sich ab September über einen einheitlichen Mindestlohn von 10,25 Euro. Nachdem die erste Mindestlohnverordnung am 28. Februar 2014 außer Kraft gesetzt wurde, ist zum zweiten Mal in Folge der Mindestlohn durch die Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die neue Verordnung über eine Ausweitung des Vertrags auf alle Arbeitgeber in der Branche gilt seit 01. September. In ihr sind auch Betriebe und Beschäftigte eingeschlossen, die nicht tariflich gebunden sind.
Ab 2015 wird der allgemeine Mindestlohn für alle Branchen eingeführt. Die Gerüstbauer liegen schon seit einem Jahr mit einem Betrag von zehn Euro pro Stunde über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Im Mai 2015 erhöht sich der Betrag der Gerüstbauer um weitere 25 Cent pro Stunde und gilt auch für Arbeitgeber mit dem Firmensitz im Ausland, sobald sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.
Der zum kommenden Januar eingeführte gesetzliche Mindestlohn umfasst noch einige Ausnahmen: Die Branchen, in denen allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gelten dürfen bis Ende 2016 noch Löhne unter 8,50 Euro führen. Spätestens im darauffolgenden Jahr muss jedoch auch dort der Mindestbetrag pro Stunde den anderen Branchen angeglichen werden. Ab 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.
Abgeordnetenbestechung
Zum 01. September wurde das Strafgesetzbuch geändert: Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist jetzt konkreter gefasst. Wegen eines Urteils am Bundesgerichtshof im Jahre 2006 gab es des öfteren Probleme mit der Gesetzgebung. Kommunale Mandatsträger wurden bisher nicht als Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches gesehen. Korrupte Lokalpolitiker konnten deshalb nicht wegen Abgeordnetenbestechung belangt werden.
Das Ziel des neuen Gesetzes ist laut dem Bundesarbeitsministerium die Schaffung eines Straftatbestandes, der strafwürdige, korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern erfasst und gleichzeitig Grundsatz des freien Mandats der Abgeordneten und Besonderheiten parlamentarischer Willensbildung Rechnung trägt. In anderen Worten sollen Abgeordnete wegen Korruption angeklagt werden können, jedoch bleiben der Grundsatz des freien Mandats und die Besonderheiten parlamentarischer Willensbildung unberührt.
Registerauskünfte online beantragen
Das Gesetzt zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes anderer registerrechlicher Vorschriften ist in Kraft getreten. Nun ist es möglich, Führungszeugnisse aus dem Zentralregister oder die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister elektronisch zu beantragen.
Bislang war es bei Stellung eines solchen Antrags notwendig persönlich zur zuständigen Behörde zu gehen, so das Bundesarbeitsministerium. "Die Möglichkeit, den Antrag zukünftig auch elektronisch unmittelbar bei der Registerbehörde zu stellen, wird mit diesem Gesetz geschaffen." Um die neue Regelung nutzen zu können wird ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt. Die technischen Voraussetzungen hierzu will das Amt zeitnah auf der Internetseite bekanntgeben.
Nutzfahrzeuge
Neufahrzeuge, die nach dem 01. September 2014 in den Verkauf gehen, müssen jetzt die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bei Benzin-Motoren sinkt der zulässige Stickoxid-Wert des Ausstoßes auf 60 Milligramm pro Kilometer. Die Dieselmotoren dürfen im Vergleich zur Euro 5 Norm nur noch die Hälfte, 80 Milligramm, emittieren. Zudem sinkt hier die Menge an Rußpartikeln auf 4,5 Milligramm ? bei Benzinern gelten großzügigere Regelungen.
Die Hersteller müssen für einige Modelle zukünftig spezielle Katalysatoren einsetzen, damit der Ausstoß von Stickoxiden der neuen Euro 6 Norm entspricht. Bei Fahrzeugen bis 1,7 Tonnen kann laut dem Automobilzulieferer Bosch schon ein Nox-Speicher-Katalysator ausreichen, um die nötigen Werte zu erreichen.
Alle Fahrzeuge über 1,7 Tonnen benötigen fortan einen SCR-Katalysator mit AdBlue-Technologie. In diesem wird mit einer Harnstofflösung Stickoxid in Wasserdampf und Stickstoff umgewandelt. Hierzu muss von Zeit zu Zeit die Lösung nachgetankt werden.
Bisher durften Dieselmotoren noch 180 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen. Der Vergleich zu den 90er-Jahren zeigt: Ein moderner Dieselmotor emittiert 98 Prozent weniger Stickoxid. Im Sinne der Klimaerwärmung ist die Euro 6 Norm ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
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Bild: Tim Reckmann / pixelio.de