Qualvoller Tod: Hund stirbt im heißen Auto
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Angeblich hat er seinen Hund einfach im Auto vergessen. Der Forstmann saß beim Führungskräfteseminar, sein Vierbeiner starb währenddessen im heißen Auto, das er zuvor in der prallen Sonne geparkt hatte. Jetzt wurde er zu 12.000 Euro verurteilt und sein Jagdschein entzogen.
Sein Hund sei sein Ein und Alles gewesen, ein Superkumpan und sein ständiger Begleiter. Trotzdem vergaß der Forstbetriebs- und Jagdleiter genau diesen im völlig überhitzten Auto. Im Gericht gab er sich betroffen und niedergeschlagen. Sein Hund saß eingesperrt in einem Zwinger im Kofferraum des Kombis. Drei qualvolle Stunden lang. Am 22. Mai stellte der Mann seinen Skoda Oktavia gegen 9.30 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Hornstraße ab. Das Fester nur einen Zentimeterspalt weit geöffnet.
Eigentlich wollte der Jäger einen der Forstbeamten darum bitten, in der Vormittagspause nach seinem Hund zu sehen, habe das allerdings vergessen. Nach zehn Uhr muss er noch gebellt haben, um elf Uhr gewinselt, kurz nach 12 verließen ihn bereits seine Kräfte- er starb. Davor begann ein furchtbarer Überlebenskampf. Schnauze und Pfoten waren blutig, der Hund versuchte sich wohl noch aus dem Zwinger zu befreien. Vergeblich.. Schon nach zwei Minuten war der Polizeibeamte, der an der Rettungsaktion beteiligt war, nach eigener Aussage patschnass geschwitzt. Eine brütende Hitzewelle schlug ihm aus dem Auto entgegen. Gegen 12.30 Uhr kam der Hundehalter zurück zu seinem Wagen, überrascht und erschrocken.
"Es war der schwerste Fehler meines Lebens, ich bereue es zutiefst", so der Angeklagte. Richterin Andrea Aigner-Salim lässt das Vergessen jedoch nicht gelten. Als Forstbetriebsleiter müsse man viel koordinieren, da könne man seinen Hund doch nicht einfach vergessen. "Wie schaffen Sie dann Ihren Berufsalltag?" Dem Mann wurde jetzt sein Jagd- und Waffenschein entzogen. Damit sei laut Angeklagtem seine ganze Berufsausübung gefährdet. Eine Tatsache, die weder Richterin, noch Staatsanwältin interessierte. Fahrlässig oder Vorsätzlich? Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 60 Euro. Auch die Richterin nahm dem Mann nicht ab, er habe seinen Hund vergessen, und verurteilte den Jäger zu 120 Tagessätzen je 100 Euro.
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Foto: Günter Havlena / pixelio.de