section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Nach einer ADAC Studie ist jeder dritte deutsche Autofahrer ein Blinkmuffel. Meist wird dieses Fehlverhalten mit einem Kopfschütteln hingenommen und die damit verbundene Gefahr unterschätzt. Das Lichtsignal ist aber oft das einzige Mittel, mit anderen Verkehrsteilnehmern in Kontakt zu treten und seine Absicht anzukündigen.



Wer beim Ein- und Abbiegen und bei einem Spurwechsel keinen Blinker setzt, handelt grob fahrlässig und rücksichtslos. Leider wird der Verstoß in der Regel nicht geahndet. Wer dennoch erwischt wird, muss mit lediglich zehn Euro Bußgeld rechnen.

Mithaftung bei Unfällen

Erheblich teurer kann es für Blinkmuffel werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Wer beim Linksabbiegen oder beim Spurwechsel auf einer mehrspurigen Fahrbahn nicht den Blinker betätigt und es deshalb zu einer Kollision kommt, muss den Schaden sogar komplett tragen. Selbst wenn nicht klar ist, ob der Blinker gesetzt wurde, kommt es vor Gericht in der Regel zu einer Mithaftung. Das geschieht auch dann, wenn an einer abknickenden Vorfahrt beim Abbiegen nicht geblinkt wurde oder zum Abbiegen abgebremst wurde ohne zu blinken.

Zeugen notieren

Zieht ein solches Unfallgeschehen einen Rechtsstreit nach sich, helfen vor allem Zeugenaussagen. "Die Bewertung ist Aufgabe des Gerichts und hängt von den Umständen ab", sagt ADAC Jurist Dr. Markus Schäpe. Wurde man durch einen Blinkverweigerer in eine Kollision verwickelt, sollte man unbedingt Namen und Adressen von unbeteiligten Verkehrsteilnehmern und Passanten notieren, die den Hergang beobachtet haben.

--------------------------------
Foto: Blinkmuffel handeln grob fahrlässig und rücksichtslos, rügt der ADAC. Bei einem Unfall riskieren sie mit in die Haftung genommen zu werden.
Foto: ADAC



Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben