Erbschaftsteuer teilweise verfassungswidrig – Steuergesetzgeber gefordert
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Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz beurteilt die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer als positiv. Die meisten Handwerksbetriebe in Ostbayern werden auch künftig in den Genuss einer Verschonungsregelung kommen.
Besonders erfreulich ist es, dass das Gericht ausdrücklich "in personaler Verantwortung" geführte Betriebe auch weiterhin begünstigt sieht, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Toni Hinterdobler. Denn damit könne der typische Handwerksbetrieb und auch die Vielzahl aller Handwerker in Ostbayern weiterhin von der Erbschaftsteuer entlastet werden. Verschonungsregelungen, so der Hauptgeschäftsführer, seien besonders für das Handwerk gerechtfertigt und von existenzieller Bedeutung. Denn "gerade das Handwerk pflegt die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, weil es Mitarbeiter langfristig im Betrieb hält und die Unternehmenspolitik nachhaltig ausrichtet."
Zufrieden zeigt sich Hinterdobler, der das deutsche Handwerk im Juli dieses Jahres bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat, mit der derzeit verfügbaren Begründung der Entscheidung. Es sei gut, dass das Gericht die besondere Liquiditätsbelastung gerade der Handwerksbetriebe in der schwierigen Phase der Unternehmensnachfolge als verschonungswürdig anerkenne.
Die Handwerkskammer fordert den Gesetzgeber nunmehr auf, alle Spielräume zu nutzen, damit Handwerksbetriebe auch künftig in den Genuss der Entlastung kommen. "Wir werden den Gesetzgeber nicht aus seiner Verpflichtung entlassen", so Hinterdobler. Dabei verweist er auf die eindeutige Festlegung im Koalitionsvertrag, Betriebe bei der Erbschaftsteuer zu verschonen. Des Weiteren begrüßt die Kammer die künftige Übergangsregelung, wonach Übergaben bis zur Neureglung weiterhin begünstigt bleiben.
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Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Toni Hinterdobler erwartet vom Steuergesetzgeber, dass bei einer Neuregelung der Erbschaftsteuer die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zu Gunsten des Handwerks genutzt werden. Bild: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz