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Seit dem 1. Januar 2015 hat sich in Sachen Wohngeld etwas geändert. Mit den neuen Zuständigkeitsänderungen soll eine zügigere Bearbeitung der Wohngeldanträge erfolgen, so Joachim Herrmann. Künftig ist außerdem die Regierung von Unterfranken als zentrale Widerspruchsbehörde für sämtliche Widerspruchsverfahren zu Wohngeldangelegenheiten in Bayern zuständig.

Der Innen- und Bauminister Joachim Herrmann erklärt, dass es Neuregelungen bei der Wohngeldregelung gibt. Bislang mussten Bürgerinnen und Bürger, die in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen ihre Wohngeldanträge erst in ihrer Gemeinde einreichen. Von dort wurden diese mit der Bestätigung bestimmter Angaben an das Landratsamt weitergeleitet.

Die Wohngeldanträge sind seit dem 1. Januar 2015 in Bayern direkt an die über die Anträge entscheidenden Landratsämter und kreisfreien Städte zu senden. Damit soll eine schnelle und reibungsfreie Bearbeitung der Wohngeldanträge ermöglicht werden. Außerdem ist künftig die Regierung der Unterfranken als zentrale Widerspruchsbehörde für sämtliche Widerspruchsverfahren zu Wohngeldangelegenheiten in Bayern zuständig. Auch hier sollen positive Synergieeffekte zum Tragen kommen.

Die Antragsformulare sind im Internet unter http://www.innenministerium.bayern.de/buw/wohnen/wohngeld/index.php abrufbar und können auch am Computer ausgefüllt werden. Auch bei dem Landratsamt beziehungsweise bei der kreisfreien Stadt, in deren Gebiet der Wohnraum liegt, können Bürgerinnen und Bürger Wohngeldformulare erhalten.

Herrmann erkennt allerdings, dass die Arbeit damit nicht getan ist: "Wohnraum muss auch für Menschen mit niedrigerem Einkommen bezahlbar bleiben. Bayern setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass wieder mehr Menschen diesen staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten können und vor allem dort, wo die Mieten stark gestiegen sind, auch die Wohngeldbeträge erhöht werden. Der Koalitionsvertrag, der Verbesserungen bei den Wohngeldleistungen vorsieht, muss baldmöglichst umgesetzt werden."


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