Stadt fördert ambulante Pflegedienste
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Für das Jahr 2014 können noch bis zum 31. März 2015 Förderanträge für die Investitionen ambulanter Pflegedienste gestellt werden. In den von der Pflegekasse gezahlten Vergütungen für ambulante Pflegedienste sind deren Investitionskosten, wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Fahrzeugs, Möblierung der Einrichtung oder Mietkosten, nicht enthalten. Aus diesem Grund fördert die Stadt Regensburg die Investitionskosten anteilig.
Ziel der städtischen Förderung ist es, die Lebenssituation der betroffenen Menschen und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals so zu verbessern, dass die Pflegebedürftigen weitgehend in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben können.
Grundvoraussetzung für die Förderung durch die Stadt Regensburg ist, dass der Pflegedienst zu den bedarfsgerechten Einrichtungen im Sinne des Art. 71 AGSG zählt und nach den Grundsätzen und Ergebnissen der Bedarfsermittlung durch die Stadt Regensburg wirkt. Für die Förderung des Jahres 2014 können Einrichtungen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, entsprechende Zuschussanträge beim Senioren- und Stiftungsamt, Johann-Hösl-Str. 11, 93053 Regensburg, stellen. Die Antragsformulare gibt's bei Susanne Lippert vom Senioren- und Stiftungsamt unter 0941/5072543