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Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern sind für den nachfolgenden Verkehr ein erhebliches Risiko. Autofahrer, die hinter einem offensichtlich schlecht geräumten Lastwagen fahren, sollten laut ADAC ausreichend Sicherheitsabstand halten und damit rechnen, dass sich Eisplatten lösen können.

Kommt es dennoch zu einem Schaden, kann sich der Autofahrer an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist aber der Nachweis, dass die Eisplatten von diesem Fahrzeug fielen. Deshalb rät der ADAC, Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern. Kann der Verursacher mangels Kennzeichen nicht mehr ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.

Grundsätzlich ist jeder Lkw-Fahrer für die Entfernung der Eisplatten verantwortlich – sonst drohen 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und auch Fahrverbote möglich. Der ADAC appelliert in erster Linie an das Verantwortungsbewusstsein der Lkw-Fahrer: Auf vielen Autohöfen und Raststätten wurden bundesweit spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet, an denen Trucker ihre Fahrzeuge gefahrlos enteisen können. (ADAC)


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