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Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 beklagt der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft den Personalmangel in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. 1.600 neue Planstellen genehmigte der Bundestag der FKS zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Zahlung des flächendeckenden Mindestlohns.
Die gewerkschaftliche Forderung des BDZ beläuft sich hingegen auf insgesamt 2.500 neue Planstellen beim Zoll. Denn aufgrund der Neuregelungen zum Mindestlohn muss der Zoll rund fünf Millionen Beschäftigungsverhältnissemehr im Blick haben als bisher. Zuvor kontrollierte die FKS u. a. die Einhaltung des Mindestentgelts in bestimmten Branchen, z. B. im Bau- oder Reinigungsgewerbe. Die bundesweit etwa 5.900 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS leisteten bis zur Belastungsgrenze erfolgreiche Arbeit. Sie ermittelten

2013 in 135.000 Verfahren wegen Schwarzarbeit und deckten dabei einen Schaden von insgesamt über 777 Millionen Euro auf. Die Ermittlungsarbeit des Zolls erstreckt sich dabei auf zeitintensive Prüfungen von Geschäftsunterlagen und der Auswertung umfangreichen Datenmaterials. 1.600 neue Planstellen werden einer effektiven Kontrolle von fünf Millionen zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen nicht gerecht. Dabei kommt es aus Sicht des BDZ entscheidend auf die flächendeckende Präsenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an, von der abschreckende Wirkung ausgehen müsse. Ohne wirksame Kontrolle sei das Mindestlohngesetz nichts wert, betont Peter Krieger – Vorsitzender des BDZ Bezirksverbandes Nürnberg. Nur ausreichend Zollkontrollen sorgen für Fairplay am Arbeitsmarkt. Zudem bedarf insbesondere die stärkere Bekämpfung von organisierter Kriminalität im Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit einer verbesserten Personal- und Sachausstattung.

1600 neue Planstellen werden willkürlich verteilt
Die 1.600 Planstellen sollen gänzlich bis zum Jahr 2019 bereitgestellt und mit Nachwuchskräften des Zolls besetzt werden. Die Nachwuchskräfte absolvieren dabei eine zwei- bis dreijährige Laufbahnausbildung bei der Zollverwaltung. Hinzu kommt die Teilnahme an fachspezifischen Lehrgängen im Anschluss an die Ausbildung, bevor die Nachwuchskräfte vollständig eingesetzt werden können. Die 1.600 neuen Planstellen werden auf 42 Hauptzollämter im Bundesgebiet verteilt. Dies erfolgt in Form einer Neuberechnung des Personalansatzes der FKS mittels fachlicher Indikatoren. Die Indikatoren sind u. a. Fläche, Bevölkerung und Bruttoinlandsprodukt des Bezirks eines Hauptzollamtes. Der BDZ kritisiert die willkürliche und nicht transparente Festlegung dieser Indikatoren nach denen die Planstellen verteilt werden. Beispielsweise begünstigt die Berechnung des Personalansatzes anhand des Bruttoinlandsproduktes vorrangig wirtschaftsstarke Regionen, bei denen Großunternehmen, Banken- oder Versicherungsgesellschaften angesiedelt sind. Das Risiko einer Unterschreitung der Mindestlohnuntergrenze fällt hier weitaus geringer aus. Wirtschaftsschwächere Regionen, in denen ein höheres Risiko bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz besteht, werden bei dieser Berechnungsmethode mit deutlich weniger Kontrolleuren vernachlässigt.

Im Ergebnis verbleiben nach dieser Berechnungsmethode von 1.600 neuen Stellen bei den nordbayerischen Hauptzollämtern Nürnberg, Regensburg und Schweinfurt rund 84 zusätzliche Planstellen; für das Hauptzollamt Erfurt, dessen Zuständigkeit den Freistaat Thüringen und Westsachsen umfasst, lediglich 3 neue Planstellen. Mit diesem geringen Personalzuwachs lässt sich eine effektive Kontrolle des Mindestlohns nur zu Lasten von anderen Aufgaben erledigen, z. B. Prüfungen von Scheinselbständigkeit. Der BDZ fordert deshalb eine arbeitswissenschaftliche Verteilung von insgesamt 2.500 neuen Planstellen im Bundesgebiet.

Ausnahmen erschweren die Kontrollen
Das Mindestlohngesetz enthält eine Vielzahl bürokratischer Ausnahmen, was deren Überwachung und Kontrolle erheblich erschwert. Beispielsweise wird für eine Übergangszeit von Beschäftigten im Friseurhandwerk ein Branchenmindestlohn von 8,00 € (7,50 € - Ost) je Zeitstunde bezahlt. Für Saisonarbeiter wird wiederum eine Anrechnung von Kost und Logis auf den gesetzlichen Mindestlohn zugelassen. 1-Euro-Jobber profitieren nicht vom Mindestlohn. Zuschläge, wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Akkordprämien oder Nachtschichtzulage müssen gesondert geprüft werden. Je mehr Ausnahmen zugelassen werden, desto prüfungsintensiver sei die Tätigkeit. In der Folge werde mehr Personal benötigt, so der Bezirksvorsitzende Peter Krieger. Auf massiven Widerstand stößt beim BDZ das Vorhaben des Wirtschaftsflügels der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, wonach die Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeiten bei Minijobber vollständig entfallen soll. Bei der Aufzeichnung von Arbeitszeiten geringfügig Beschäftigter werde ohnehin schon zahlreich getrickst. Die Aufzeichnungspflicht komplett zu streichen, macht die Prüfungen der Kontrolleure noch komplexer und das Mindestlohngesetz zu einem zahnlosen Tiger, betont Peter Krieger.


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