39 Prozent der ADAC Mitglieder befürworten Pkw-Maut
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39 Prozent der ADAC Mitglieder können sich eine Pkw-Maut auf deutschen Fernstraßen vorstellen – wenn die dadurch erzielten Nettoeinnahmen dem Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur zugute kommen (Zweckbindung). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das Institut ForschungsWerk im Auftrag des ADAC zwischen dem 26. November und dem 19. Dezember 2014 durchgeführt hat.
Die Zustimmung gilt unter der Voraussetzung, dass die Maut keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für inländische Autofahrer mit sich bringt und darüber hinaus deutliche Nettoeinnahmen erzielt werden. Im Gegenzug sprechen sich 34 Prozent der Mitglieder gegen die Einführung einer solchen Maut aus. Befragt wurden je 400 ADAC Mitglieder in zwei repräsentativen Stichproben.
Kann eine Zweckbindung der finanziellen Mittel für den Straßenverkehr nicht sichergestellt werden, lehnen 80 Prozent der Befragten die Pkw-Maut ab. Lassen sich keine relevanten Mehreinnahmen durch eine Pkw-Maut erzielen, sind 55 Prozent der Befragten gegen eine Maut, 21 Prozent stimmen ihr auch ohne Mehreinnahmen zu. Der Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger geht in einem Gutachten von jährlichen Bruttomauteinnahmen durch ausländische Autobahnnutzer von rund 262 Millionen Euro aus. Damit sind aufgrund der Erhebungs- und Verwaltungskosten einer Maut keine relevanten Mehreinnahmen zu erwarten.
In dem von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland ist eine Zweckbindung der Einnahmen für den Straßenverkehr nicht festgeschrieben. Die dafür notwendigen institutionellen Änderungen in der Verkehrshaushaltsfinanzierung sind derzeit ebenfalls nicht zu erkennen. Ulrich Klaus Becker, ADAC Vizepräsident für Verkehr: „Es sind jährlich rund 7,5 Milliarden Euro notwendig, um unser Fernstraßennetz auszubauen und zu erhalten. Diese Mittel fehlen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass Geld, das mit der Straße verdient wird, auch wieder in die Straße zurückfließt.“
Der ADAC hat seine Bedenken zur fehlenden Zweckbindung sowie zu weiteren Punkten des Gesetzentwurfs wie etwa der Vereinbarkeit mit dem EU-Diskriminierungsverbot im Rahmen einer Anhörung der Verbände gegenüber dem Bundesverkehrsministerium dargestellt.