Oberlandesgericht gibt Stadt recht: Fassadenarbeiten an der Grundschule am Napoleonstein können beginnen
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Seit rund einem Jahr läuft die Generalsanierung der Grundschule am Napoleonstein. Während die Arbeiten im Inneren des Gebäudes gut vorankommen, hat es bei der Erneuerung der Fassade einen Baustopp wegen eines Vergabestreits gegeben. Dieser wurde jetzt endgültig zugunsten der Stadt Regensburg entschieden.
Eigentlich hätte die Fassadenerneuerung im August 2014 beginnen sollen. Wie bei Projekten dieser Größenordnung vorgeschrieben, waren die Arbeiten europaweit ausgeschrieben worden. „In so einer Ausschreibung werden nicht nur Kostenangebote gefordert, sondern auch bestimmte Eignungsvoraussetzungen angegeben. Firmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden", erklärt Planungs- und Baureferentin Christine Schimpfermann.
Ein Bewerber, der nicht zum Zuge gekommen war, war der Ansicht, dass die Firma, die den Auftrag für die Fassadenarbeiten erhalten sollte, diese Voraussetzungen nicht erfüllte. Er legte deshalb gegen die Vergabeentscheidung der Stadt Regensburg Rüge bei der Vergabekammer Nordbayern in Ansbach ein. Diese wurde jedoch abgewiesen. Auch die zweite Instanz – das Oberlandesgericht (OLG) in München – gab nach einer ersten Überprüfung bekannt, dass sie die Vergabe für rechtmäßig halte und die Rüge abweisen werde. Die rügende Firma zog ihren Einspruch gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim OLG daraufhin zurück.
Damit kann die erstplatzierte Firma nun mit den Arbeiten beginnen. Ob und wie sich die rund sechsmonatige Verzögerung bei den Fassadenarbeiten auf den Termin für die Fertigstellung der Schule auswirkt, steht derzeit noch nicht fest. „Alle am Bau Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die Verzögerung auszugleichen, damit die Schulfamilie möglichst bald in ihre neu sanierten Räume zurückkehren kann", so Schimpfermann.
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(Foto: Petra Dirscherl / pixelio.de)