OB setzt Abschiebung vorübergehend aus
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Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat am Freitagvormittag verfügt, die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers aus einer Gemeinschaftsunterkunft in der Grunewaldstraße vorübergehend auszusetzen. Vor der Unterkunft war es am Freitagmorgen zu einer Spontandemonstration von etwa 40 Personen gekommen. Der Zugang des Hauses war blockiert, um die Abschiebung zu verhindern.
„Angesichts dieser Eskalation und um die Verhältnismäßigkeit einer behördlichen Maßnahme zu wahren, habe ich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt.“ Wolbergs verweist ausdrücklich darauf, dass die Stadt Regensburg keinen Einfluss auf den Erlass von Abschiebeanordnungen hat. „Die Stadt ist hier nicht die Behörde, die entscheidet, sondern die Behörde, die eine andernorts gefällte Entscheidung zu vollziehen hat. Das ist nun mal die Rechtslage, an die wir uns zu halten haben“, erklärt Wolbergs. „Deshalb kann die von mir am Freitag verfügte vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung auch keinen Einfluss auf den weiteren Gang dieses Verfahrens haben.“
Im vorliegenden Fall geht es um einen bosnischen Staatsangehörigen, der sich seit 27. Juni 2014 im Bundesgebiet aufhält und am 4. August 2014 einen Asylantrag gestellt hatte. Dieser Antrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 14. November 2014 als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Dem Antragsteller wurde die Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina angedroht, falls er das Bundesgebiet nicht innerhalb einer Woche verlässt.
Der Antragsteller reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Der Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. Dezember 2014 unanfechtbar abgelehnt. Die Klage gegen den Bescheid des Bundesamtes wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Januar 2015 abgewiesen.
Die Stadt Regensburg hat den Betroffenen mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 nochmals zum Verlassen des Bundesgebietes aufgefordert. Da er nicht freiwillig ausreiste, musste die Abschiebung eingeleitet werden. Der Termin wurde ihm rechtzeitig vorher angekündigt.
Einer Eingabe beim Bayerischen Landtag vom 13. Januar 2015, mit der ein asylunabhängiges Bleiberecht für den Betroffenen erreicht werden sollte, wurde ebenfalls nicht stattgegeben.
Die Aufforderung zur Ausreise bleibt weiterhin bestehen.
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Bild: Gisbert Heim / pixelio.de