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1-Zimmer-Wohnungen sind in Studentenstädten genauso begehrt wie rar. Mietpreissteigerungen von über 30 Prozent innerhalb von 4 Jahren wie in Tübingen sind die Folge. Doch solche Erhöhungen könnten bald der Vergangenheit angehören.

Denn die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse beschlossen. In welchen Städten die Mietpreisbremse letztendlich eintritt, bestimmen die einzelnen Bundesländer. In Metropolen wie Berlin oder München ist die Einführung so gut wie sicher, aber auch zahlreiche kleine und mittelgroße Studentenstädte könnten betroffen sein. Auch sie hatten in den vergangenen Jahren mit extrem steigenden Mietpreisen zu kämpfen. Daher hat Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, in den Unistädten mit mehr als 20.000 Studierenden die Mietpreissteigerungen für Singlewohnungen bis 40 Quadratmeter im Zeitraum von 2010 bis 2014 analysiert und die heißesten Kandidaten für die Mietpreisbremse identifiziert.

Top-Kandidaten: Tübingen, Karlsruhe und Erlangen
Besonders in Städten mit renommierten Universitäten und wachsenden Studentenzahlen stiegen die Mietpreise rasant an. So sind in Tübingen die Mieten zwischen 2010 und 2014 um 33 Prozent gestiegen. Aktuell kostet eine Singlewohnung im Durchschnitt 13,40 Euro pro Quadratmeter kalt, 2010 waren es noch 10,10 Euro. Auch in Karlsruhe (+25 Prozent) und Erlangen (+20 Prozent) zahlen Studenten für den Quadratmeter mittlerweile Preise jenseits der 13-Euro-Marke.

Ebenfalls zu den Kandidaten für eine Einführung der Mietpreisbremse zählen Heidelberg (12,70 Euro pro Quadratmeter; +17 Prozent), Göttingen (10,20 Euro, +15 Prozent), Münster (10,60 Euro; +14 Prozent) und Freiburg (12,30 Euro; +13 Prozent).

Viele der genannten Städte haben in den letzten Jahren den Neubau, speziell von kleinen 1-Zimmer-Appartements, vernachlässigt, was zur Folge hatte, dass die Mietpreise in die Höhe geklettert sind. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist vielerorts eine innerstädtische Verdichtung sowie eine erhöhte Zahl an Neubauprojekten zu beobachten. Die Mietpreisbremse ist ein zusätzlicher Faktor, um die Preisanstiege abzubremsen.

Das besagt die Mietpreisbremse
Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Vermieter, die ihre Wohnung neu vermieten, so viel Miete verlangen wie sie möchten. Laut Bundesjustizministerium kommt es in Ballungsgebieten oder begehrten Innenstadtlagen bei Neuvermietungen aus diesem Grund oft zu Preissprüngen zwischen 20 und 40 Prozent. Die Mietpreisbremse soll dieses Problem lösen: Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung an einen neuen Mieter, darf der Mietpreis künftig nur noch höchstens 10 Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfangreich sanierte Wohnungen sind jedoch von der Mietpreisbremse ausgeschlossen.

Ob die Mietpreisbremse jeweils in der gesamten Stadt, in einzelnen Stadtteilen oder anderen Teilgebieten eingesetzt wird, ist im Gesetz nicht festgelegt. Greifen soll es voraussichtlich ab dem 1. Juni 2015. Zuvor, am 27. März 2015, muss es noch den Bundesrat passieren.

Für den Mietpreis-Check wurden die Mietpreise der deutschen Universitätsstädte mit mehr als 20.000 Studierenden untersucht. Es handelt sich um Kaltmieten bei neu zu vermietenden Single-Wohnungen mit bis zu 40 Quadratmetern Wohnfläche, die 2010 und 2014 auf immowelt.de angeboten wurden.

Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter presse.immowelt.de.


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