Rechnungsprüfer fortgebildet
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Bei einer speziellen Fortbildung im Landratsamt Regensburg, erlernten Gemeinderäte die Grundlagen des kommunalen Haushaltsrechts. Aus fast allen Gemeinden des Landkreises kamen dafür Vertreter zusammen und nahmen an der Fortbildung für Rechnungsprüfer teil.
Auf Initiative von Landrätin Tanja Schweiger sind die Mitglieder der Rechnungsprüfungsausschüsse der Landkreisgemeinden zu einer Fortbildung im großen Sitzungssaal im Landratsamt zusammengekommen. „Gerne unterstützen wir die örtlichen Rechnungsprüfer der Gemeinden bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe“, betonte Landrätin Tanja Schweiger. Das Interesse der ehrenamtlichen Mandatsträger war groß. Aus fast allen Gemeinden waren Vertreter dabei. Udo Lohr, Leiter der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Regensburg, und Dr. Franz Diringer, der seit über zehn Jahren in der Kommunalberatung tätig ist, vermittelten die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts. „Der Haushalt und die Jahresrechnung sind die Basis ihrer Tätigkeit als Rechnungsprüferin bzw. Rechnungsprüfer“, betonte Udo Lohr.
Dr. Franz Diringer führte in die kamerale Haushalts- und Kassenrechnung ein, die als Instrument im Zusammenhang mit dem Budgetrecht der Gemeinderäte zu sehen ist. Das (Brutto-)Veranschlagungsprinzip sei eines der wesentlichen Kennzeichen der Kameralistik. Das Kassenwirksamkeitsprinzip, als weiteres Merkmal, beschreibe, dass die Kameralistik ausschließlich mit Ein- und Auszahlungen der Kommune plant und diese in der Jahresrechnung darstellt. Danach erläuterte Dr. Diringer insbesondere die Einteilung des Haushaltsplans in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie der Gruppierung in zehn Teilhaushalte. Aber auch mit der Gliederungssystematik und dem schwierigen Thema des Haushaltsausgleichs setzten sich die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder auseinander. Anhand eines Haushaltsplanes veranschaulichte der Referent die theoretischen Ausführungen immer wieder an Beispielen. Dr. Diringer wies auch darauf hin, dass im kameralen Haushaltswesen Bestands- bzw. Anlagenverzeichnisse zu erstellen sind.
Er informierte darüber hinaus über das „Doppische Rechnungswesen“. „Die kommunale doppische Buchführung besteht aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung. Das System ist selbstkontrollierend, denn eine Buchung berührt immer mindestens zwei Konten. Die Doppik bildet den Ressourcenverbrauch einer Kommune durch die Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand ab“, erläuterte der Dozent. Bei der EU seien bereits die Vorbereitungen in vollem Gange, in absehbarer Zeit einheitliche Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Bereich, also auch für Kommunen, einzuführen. Die Gemeinden müssten dann vermutlich ihre Haushalts- und Kassenführung von der Kameralistik auf die Doppik umstellen. „Auch wenn eine Umstellung von der bewehrten Kameralistik auf die Doppik nicht gewünscht ist, so ist es wegen der europarechtlichen Vorgaben gleichwohl höchste Zeit, jetzt mit der zeitaufwändigen Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden ihrer Kommune anzufangen – ansonsten wird Sie die Entwicklung überrollen“, appellierte Udo Lohr an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Abschließend wies Udo Lohr auf die Fortbildungsveranstaltung am 20. April 2015 hin, in der er, auf den Grundlagen des Haushaltsrechts aufbauend, den Ratsmitgliedern Hilfestellungen für ihre Tätigkeit im Rechnungsprüfungsausschuss geben werde.
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Bild: Udo Lohr und Dr. Franz Diringer (v. l.) informieren über das kommunale Haushaltsrecht.