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„Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält an. Das liegt an der guten Konjunktur und der einsetzenden Frühjahrsbelebung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist von Februar auf März um 85.000 auf 2.932.000 gesunken. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre ist die Arbeitslosigkeit weniger stark gesunken, nämlich um 75.000 oder 2 Prozent. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat um 15.000 zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr waren 123.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, hat sich saisonbereinigt ebenfalls um 15.000 verringert. Insgesamt belief sich die Unterbeschäftigung im März 2015 auf 3.818.000 Personen. Das waren 165.000 weniger als vor einem Jahr. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit betrug im Februar 2,21 Millionen und die Erwerbslosenquote lag bei 5,3 Prozent.

Entwicklung in der Arbeitslosenversicherung Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) waren im März 955.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum März 2014 ergibt sich ein Rückgang von 71.000. Insgesamt 932.000 Personen erhielten im März 2015 Arbeitslosengeld; 57.000 weniger als vor einem Jahr.

Entwicklung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 4.396.000. Gegenüber März 2014 war dies ein Rückgang von 56.000 Personen. 8,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter sind hilfebedürftig. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren 1.976.000 Menschen arbeitslos gemeldet, 52.000 weniger als vor einem Jahr. Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist nicht arbeitslos. Das liegt daran, dass diese Personen mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden.

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