Notversorgung bei Streiks in sozialen Einrichtungen
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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat angekündigt, den Streik im Sozial- und Erziehungsdienst auch über Pfingsten hinaus fortzusetzen. Eltern müssen sich darauf einstellen, dass die meisten Kinderhorte, Kindergärten, Kindertagesstätten, Mittagsbetreuungen und Jugendeinrichtungen der Stadt Regensburg geschlossen bleiben. Es bleiben jedoch Einrichtungen geöffnet, um im Notfall Kinder zu betreuen.
Gebührenrückerstattung nur bei sozialen Härtefällen
Die Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen schließt eine Erstattung der Gebühren im Falle eines Streiks ausdrücklich aus. Gleichzeitig ermöglicht die Satzung jedoch, Ermäßigungen vorzunehmen, wenn besondere Belastungen finanzieller Art vorliegen.
Von dieser Möglichkeit möchte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs jetzt in Einzelfällen Gebrauch machen. „Für Familien, denen durch den Streik Kosten entstehen, die sie finanziell sehr belasten, werden wir eine Möglichkeit finden, wie wir ihnen helfen“, verspricht er. Gleichzeitig wies er aber auch darauf hin, dass sich die Stadt durch die ausgefallene Betreuung in keiner Weise bereichere. „Für die Kinderbetreuung im Stadtgebiet wenden wir als Kommune hohe Summen auf. Allein durch die Elternbeiträge 2 wäre eine flächendeckende Versorgung in keiner Weise zu gewährleisten.“
Schon jetzt übernimmt die Stadt für die Betreuung von Kindern 50 Prozent der Kosten bzw. erhebt bei niedrigem Einkommen gar keine Gebühren für die Kinderbetreuung.
Stadt bittet um Ehrlichkeit
„Generell gibt es keine Verpflichtung, die Gebühren zurückzuerstatten. Eltern müssen damit rechnen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kita streiken – das ist quasi `höhere Gewalt`. Dennoch möchten wir Eltern und besonders Alleinerziehenden helfen, wenn sie durch den langen Streik keinen Platz in einer Notfall-Einrichtung bekommen und somit in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, so der OB weiter. Allerdings habe er bisher noch von keinem Fall gehört, wo eine Notfallunterbringung gescheitert wäre. „Deshalb bitte ich die Antragsstellerinnen und Antragsstellern um ehrliche Angaben über die geleisteten Ausgaben.“
Nach Beendigung des Kita-Streiks reicht ein formloses Schreiben mit einer Auflistung der Auslagen und einer Begründung, weshalb eine Unterbringung in einer der angebotenen Notgruppen gescheitert ist, an das Amt für Tagesbetreuung von Kindern (Postfach 11 06 43, 93019 Regensburg) aus. Das Gleiche gilt für die Mittagsbetreuung. Das Anschreiben dafür muss an das Amt für Schulen (Postfach 11 06 43, 93019 Regensburg) geschickt werden. Nach Prüfung können dann maximal die Gebühren rückerstattet werden.
Folgende Einrichtungen werden laut einer Mitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nicht bestreikt und sind geöffnet, um im Notfall eine Betreuung sicherzustellen
Ab 1. Juni
Kindertagesstätte Hedwigstraße, Hedwigstraße 27
Kinderhort Clermont-Ferrand-Schule, Grimmstraße 3 3
Kinderhort Haydnstraße, Haydnstraße 13
Kinderhort Wolfgangschule, Brentanostraße 13
Krabbelstube und Kindergarten Naabstraße, Naabstraße 14
zusätzlich ab 8. Juni
Kindertagesstätte Burgweinting, Obertraublinger Straße 40 a
Kindertagesstätte Oberisling, Rauberstraße 27
Kindertagesstätte Harting, Burgweintingerstraße 5
Kinderhort Prüfening, Killermannstraße 49 a
Mittagsbetreuung Steinweg (kurze Gruppe), Kieslgasse 9
Mittagsbetreuung Prüfening (kurze Gruppe), Killermannstraße 49a
Die Eltern werden gebeten, sich ab 1. Juni 2015 direkt bei der jeweiligen Notfall-Einrichtung zu melden, um abzuklären, ob die Einrichtung besucht werden kann. Die Stadt Regensburg empfiehlt zudem, sich frühzeitig eine alternative Betreuung zu organisieren.
Weiterer Kontakte bei der Stadt Regensburg:
Bitte neue Telefon-Nummer beachten!
Amt für Tagesbetreuung von Kindern, Telefon 507-1525
Amt für Schulen, 507-2406
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Quelle: PM / Stadt Regensburg