BARMER GEK: Krankenhausreform muss nachgebessert werden
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Bei der Krankenhausreform drohen immer höhere Kosten, die sich bis zum Jahr 2020 auf acht Milliarden Euro belaufen könnten. „Das Krankenhausstrukturgesetz darf auf keinen Fall weiter verwässert werden, wie es die Bundesländer versuchen. Die Pläne der Länder würden nur Mehrkosten verursachen, ohne dass die Versorgung der Patienten besser würde“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub, am Donnerstag bei der Präsentation der Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“.
Straub kritisierte den Vorstoß der Länder, die Regeln zur Mengensteuerung aufzuweichen. Diese sehen Abschläge vor, wenn ein Krankenhaus Leistungen häufiger anbietet als im Vorjahr. „Die Anreize, medizinisch nicht notwendige Leistungen zu erbringen, müssen abgestellt werden. Finanzielle Abschläge sind ein wichtiges Instrument, um der Über- und Fehlversorgung entgegenzuwirken“, so Straub.
Die Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“ befasst sich in diesem Jahr explizit mit der Krankenhausreform. Dabei äußern sich Experten aus der Politik, dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der BARMER GEK gemeinsam zu Leitfragen der Krankenhausversorgung. Ein Schwerpunkt darunter ist die immer geringer werdende Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern. „Die Bundesländer müssen endlich ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und die Infrastruktur in den Kliniken stärken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre eine kontinuierliche Investitionsquote von acht bis zehn Prozent erforderlich“, sagte Straub.
Der Vorstandvorsitzende der BARMER GEK sprach sich für bundesweit einheitliche Mindeststandards in Kliniken aus. „Die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sollten eine verbindliche Mindestanforderung für Kliniken sein, um bestimmte Leistungen abrechnen zu dürfen. Ohne klare Vorgaben drohen bundesweit sehr unterschiedliche Qualitätsanforderungen“, warnte Straub vor dem Hintergrund, dass die Vorgaben des G-BA nur Empfehlungscharakter für die Bundesländer haben sollen.
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