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Da staunten auch die erfahrenen Beamten der Polizeiinspektion nicht schlecht, als auf dem Display der Laserpistole eine gefahrene Geschwindigkeit von 193 Stundenkilometern bei erlaubten 100 angezeigt wurde. Zwei weitere Verkehrsteilnehmer müssen ebenfalls mit festgestellten Geschwindigkeiten von über 170 km/h mit empfindlichen Geldbußen, Fahrverboten und Punkten im Verkehrszentralregister rechnen.

An drei verschiedenen Standorten in Seubersdorf, Hohenfels und Breitenbrunn überwachten Beamte der PI Parsberg am Samstagnachmittag, 05.09.2015 die gefahrenen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer mittels Laser-Messgerät. Als bei einem Motorrad die Anzeige auf dem Display 193 km/h anzeigte stand der Tagesschnellste fest. Ein Zweiradlenker erreichte diese unglaubliche Geschwindigkeit auf einer Kreisstraße bei Buchhausen. Ihn erwarten nun laut Bußgeldkatalog 600 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und drei Punkte auf dem persönlichen Konto.

Bei Seubersdorf waren vorher bereits ein Pkw-Lenker mit 171 Stundenkilometern und ein Motorradfahrer mit 173 km/h gemessen worden. Für den Autofahrer sieht der Bußgeldkatalog als Ahndung eine Geldbuße in Höhe von 240 Euro, zwei Monate Fahrverbot sowie einen Punkt vor. Der Motorradfahrer muss mit einer Geldbuße in Höhe von 440 Euro, zwei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten rechnen.

Über diese katalogmäßigen Ahndungssätze hinaus wird auch geprüft, ob den Fahrzeuglenkern ein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann. Dies hätte zur Folge, dass sich die Bußgeldsätze verdoppeln würden.

Mit der Feststellung der genannten Schnellfahrer erreichten die Beamten genau die Zielgruppe der viel zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer, welche die Polizei im Besonderen im Focus hat.
Gerade auf Landstraßen ereignen sich immer wieder schwerste Verkehrsunfälle, bei denen durch Raser Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer geschädigt oder gefährdet werden.
Hier eine dauerhafte Verhaltensänderung bei den Schnellfahrern und somit eine Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen zu erreichen ist ein zentrales Ziele der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit.

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