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Seit über 4 Monaten gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Mieter müssen nur noch dann einen Makler zahlen, wenn sie ihn zur Wohnungssuche beauftragt haben. 56 Prozent der Mieter sind grundsätzlich bereit, die Kosten für die Dienste eines Immobilienprofis zu übernehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Ad-Hoc-Umfrage von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Die Hoffnung, gerade in Ballungsräumen mit Wohnungsknappheit, durch einen Makler den Zuschlag für eine Wohnung zu bekommen, ist ihnen die Courtage wert.

Bei der Frage nach der Höhe der Provision gehen die Meinungen aber weit auseinander: Jeder 5. Mieter (20 Prozent) empfindet eine Nettokaltmiete als gerechtfertigt, 7 Prozent sind sogar bereit, zwei Nettokaltmieten zu zahlen. 29 Prozent sind der Ansicht, der Preis sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren.

Weitere 29 Prozent der Mieter sind hingegen generell nicht bereit, für die Leistung eines Maklers zu bezahlen. Damit profitieren sie von der Einführung des Bestellerprinzips. Seit 1. Juni 2015 muss in der Regel der Vermieter die Kosten übernehmen. Laut Gesetz dürfen Makler nach wie vor maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer von Mietern verlangen, die sie beauftragt haben – das entspricht 2,38 Nettokaltmieten.

Für die repräsentative Umfrage zum Bestellerprinzip wurden im Auftrag von immowelt.de deutschlandweit 500 Mieter befragt.

Die Ergebnisse der Studie im Überblick:
Wenn Sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen würden, welchen Preis erachten Sie bei einer Vermittlung als gerechtfertigt?

Der Preis sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren: 29 Prozent
Eine Nettokaltmiete: 20 Prozent
Zwei Nettokaltmieten: 7 Prozent
56 Prozent der Mieter sind grundsätzlich bereit, Kosten zu übernehmen
Mehr als zwei Nettokaltmieten: 0 Prozent
Ich möchte dafür generell nichts bezahlen: 29 Prozent
Kann ich nicht beurteilen: 15 Prozent

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Quelle: Immowelt.de
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de

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