section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component
Am 16. November sind die Steuerzahlungen für das vierte Quartal 2015 fällig. Diese beinhalten die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren.

Es wird bei Steuer- und Gebührenpflichtigen um Einhaltung des Termins gebeten, um Säumnisfolgen für die jeweiligen Personen zu verhindern. Besonders zu beachten ist hierbei, dass Scheckzahlungen erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gelten. Bei Missachtung dieser Regelung entstehen ebenfalls Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden kann man der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Einzug wird dabei rechtzeitig, jedoch frühestens am Fälligkeitstag stattfinden.

----------------------------
Foto:I-vista  / pixelio.de

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben