Es wird bei Steuer- und Gebührenpflichtigen um Einhaltung des Termins gebeten, um Säumnisfolgen für die jeweiligen Personen zu verhindern. Besonders zu beachten ist hierbei, dass Scheckzahlungen erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gelten. Bei Missachtung dieser Regelung entstehen ebenfalls Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden kann man der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Einzug wird dabei rechtzeitig, jedoch frühestens am Fälligkeitstag stattfinden.
----------------------------
Foto:I-vista / pixelio.de
Foto:I-vista / pixelio.de