section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Jede Menge neue Tarife und Rabatte – der Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherungsbranche nimmt in diesem Jahr wieder zu. Für Millionen Autofahrer die Chance, bei einem Wechsel ihrer Autoversicherung Geld zu sparen – und gleichzeitig mehr Leistung zu bekommen. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Vertrag zu kündigen oder schon einen neuen Anbieter gefunden hat, sollte ein paar Dinge beachten.

Der ADAC gibt Tipps für einen reibungslosen Wechsel:

• Kündigungsfrist: Der Wechsel der Police ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November 2015 bei der Versicherung eingehen.
• Außerordentliches Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Wer den 30. November 2015 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen – aber nur, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist. In so einem Fall hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen.
Das Kündigungsschreiben sollte zum Nachweis des fristgemäßen Zugangs rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.
• Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.
Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung nicht lohnt.
• Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.
• Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Manche Versicherungen gewähren bei Abbuchung weitere Nachlässe.
• Keine voreiligen Kündigungen: Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im gewünschten Umfang akzeptiert.
• Generell gilt: Stets mehrere Angebote einholen und den Versicherungsumfang genau vergleichen, denn billig(er) ist nicht immer gut.

Hinweis: Der ADAC bietet über die ADAC Autoversicherung AG eine eigene Kfz-Versicherung an. Die genannten Empfehlungen stehen in keiner Verbindung zu diesem Angebot.

-----------------------------
Bild: Tim Reckmann  / pixelio.de

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben