Ehrenamtliche Arbeit lohnt sich im Freistaat. Dank einer speziellen Karte bekommen engagierte Bürger zahlreiche Vergünstigungen und Vorteile geboten. So will man den Menschen etwas von dem geleisteten zurückgeben. Auch in Regensburg wird die Ehrenamtskarte bald eingeführt.
„Weil ehrenamtliches Engagement für eine solidarische Stadtgesellschaft ein unverzichtbares und tragendes Element ist, müssen wir viel dafür tun, dieses Engagement aufrecht zu erhalten und zu fördern“, begründet Oberbürgermeister Joachim Wolbergs seinen Vorstoß, die Bayerische Ehrenamtskarte nun auch in Regensburg einzuführen. Jahrelang hat die Freiwilligenkarte in Regensburg gute Dienste geleistet. Sie ist aber aufgrund verschiedener Merkmale, wie Übertragbarkeit und fehlender Personalisierung ein Auslaufmodell, wenn es darum geht, denjenigen Personen, die sich in überragendem Umfang ehrenamtlich engagieren, eine höhere Anerkennung zukommen zu lassen. Deshalb soll – wenn es nach dem Willen des Oberbürgermeisters geht – der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am kommenden Donnerstag die Einführung der bayernweit gültigen Ehrenamtskarte beschließen und damit ein weiteres Vorhaben der Koalition abgearbeitet werden.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist mittlerweile in weiten Teilen Bayerns gültig, da sich die inzwischen 71 beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte (Stand: September 2015) gegenseitig anerkennen. So haben die Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte den Vorteil, dass sie in den Genuss von zahlreichen Vergünstigungen im gesamten Freistaat kommen. Beispielsweise erhalten alle Besitzer der Ehrenamtskarte 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis im Churpfalzpark (Erlebnispark im Landkreis Cham) oder einen vergünstigten Eintritt in das Schloss Neuschwanstein. Außerdem können die Karte auch die Menschen erhalten, die sich außerhalb von festen Organisationen engagieren.
Um die bayernweit gültige Karte zu erhalten, muss die/der Freiwillige folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung ist zulässig.
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
- Mindestalter: 16 Jahre
Die Anmeldung für die Bayerische Ehrenamtskarte ist ab dem 1. Januar 2016 möglich. Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen können ab diesem Zeitpunkt Sammelbestellungen für ihre freiwilligen Helfer abgeben.
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Bild: LBE Bayern
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