Cannabis in Deutschland – Vorstoß der Bundesregierung
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Die gesetzlichen Regelungen für Cannabis durchlaufen momentan einen Wandel. Im vergangenen Jahr erlaubte das Kölner Verwaltungsgericht den Anbau von Cannabis für chronische Schmerzpatienten. Nun plant die Bundesregierung, den Handel von Cannabis unter staatliche Kontrolle zu stellen und somit einheitlich zu regeln. Dieser Vorstoß ist eine Reaktion auf immer lauter werdenden Forderungen nach einer Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik. Neben München, Bremen und Düsseldorf, fordern auch in Berlin immer mehr Menschen die Legalisierung der umstrittenen Pflanze. Grund in Berlin ist unter anderem die "Null Toleranz" Politik der Hauptstadtpolizei, die in den vergangenen Monaten den Unmut der Bevölkerung geweckt hat.
Zugutekommen soll diese Neuregelung vor allem den chronischen Schmerzpatienten. Bisher erhielten diese in einzelnen Fällen zwar Cannabis auf Rezept in der Apotheke, jedoch nur zu äußerst horrenden Preisen. Grund dafür ist, dass Cannabis bisher nicht in Deutschland angebaut werden durfte. Stattdessen wird das verschreibungspflichtige Cannabis bis heute aus Drittstaaten importiert, was den Preis zusätzlich in die Höhe treibt und für viele Patienten unbezahlbar werden lässt. Dies soll sich nun ändern. Unter der Schirmherrschaft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und mithilfe eines eigens gegründeten staatlichen Cannabisagentur, soll künftig der Anbau und Handel mit der umstrittenen Pflanze geregelt werden.
Was sich ändert, was gleich bleibt
Durch diesen Vorstoß der Bundesregierung könnte sich in Deutschland einiges ändern. Neben chronischen Schmerzpatienten, die fortan günstigeres Cannabis aus deutschem Anbau erwerben könnten, würde auch ein neuer Industriezweig entstehen, um den bestehenden Bedarf an Cannabis zu decken. Dadurch entstünden sowohl Arbeitsplätze, als auch zusätzliche Steuereinnahmen. Die Aufgabe der Cannabisagentur wäre es, den voraussichtlichen Bedarf an Cannabis zu ermitteln und anschließend in einem offenen, wettbewerblichen Verfahren, Aufträge an Firmen zu vergeben, die sich dann wiederum um den Anbau und die Weiterverarbeitung der Cannabispflanzen kümmern würden.
Für alle Konsumenten ohne ärztliches Rezept würde sich allerdings wenig ändern. Schließlich ist der Anbau, Handel und Besitz von Cannabis nach wie vor in Deutschland unter Strafe gestellt. Vertraut man allerdings auf die Erfahrung des Jugendrichters Andreas Müller, dann könnte sich in den nächsten Jahren auch die gesetzliche Lage für Cannabiskonsumenten ohne Rezept ändern. Seiner Ansicht nach erfüllt das strikte Verbot von Cannabis keinen nützlichen Zweck, weder für den Staat, noch für die meist jungen Konsumenten. Stattdessen führe die Kriminalisierung von Cannabis zu unnötigen Vorstrafen bei Konsumenten und einem unnötig hohen Verwaltungsaufwand bei der Justiz. Müllers Ansicht nach wird die Legalisierung in der Mitte der nächsten Legislaturperiode kommen und somit spätestens bis 2019 in Kraft treten. Den Grund dafür sieht der Jugendrichter im Stimmungswechsel, der sich sowohl in der Bevölkerung, als auch in der Politik zeigt. Dieser Trend werde schlussendlich auch auf die deutsche Gesetzgebung Einfluss nehmen.
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