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Das Thema „Führerscheinentzug und Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)“ stand im Fokus der jüngsten Sitzung des Suchtarbeitskreises Regensburg, zu der rund 90 Fachleute aus unterschiedlichsten Bereichen ins Regensburger Landratsamt gekommen waren. Der Vorsitzende, Prof. Dr. Norbert Wodarz, begrüßte die Mitglieder - unter anderem - aus den Beratungsstellen, der Selbsthilfe, den Führerscheinstellen, der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder der Bewährungshilfe.

Diplom-Psychologin Dr. Sabine Kagerer-Volk, Gebietsleitung pima-mpu GmbH München, erklärte die Grundsätze der Begutachtung. Das System der MPU sei auf Rehabilitation ausgelegt. Nur 0,2 Prozent der 50 Millionen Kraftfahrer in der Bundesrepublik seien von der Anordnung einer MPU betroffen. Die Hälfte davon wegen Auffälligkeiten durch Alkohol; 23 Prozent müssten sich aufgrund Drogenmissbrauchs, der Rest wegen sonstiger Anlässe, wie zum Beispiel Aggression im Straßenverkehr, einer Begutachtung unterziehen. Die Grundlage hierfür sei in den Begutachtungsleitlinien festgelegt. „Die Medizinisch-Psychologische- Untersuchung besteht aus drei Teilen: die ärztliche Untersuchung, das psychologische Gespräch und der Test zur psychofunktionalen Leistungsfähigkeit. Das psychologische Gespräch sollten die Betroffenen als Chance begreifen, ihren positiven Veränderungsprozess darzulegen. Eine systematische Vorbereitung, unterstützt durch Fachleute der Suchtberatungsstellen, der niedergelassenen Verkehrspsychologen oder verkehrspsychologischen Instituten ist dafür hilfreich“, so Dr. Kagerer-Volk. Die Betroffenen könnten im Gespräch darlegen, dass sie sich nach dem Vorfall (zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt) verändert haben und alle Zweifel ausräumen wollen, wieder auffällig zu werden. Eine Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit den Ursachen sowie realistische Strategien zur Stabilisierung der vorgenommenen Verhaltensänderungen seien von großer Bedeutung, erklärte die Diplom Psychologin.

Verkehrsmedizinerin Dagmar Bartsch, TÜV SÜD Life Service GmbH Regensburg, erläuterte in ihrem Vortrag die im Zusammenhang mit der MPU anfallenden Aufgaben der Ärzte; wobei die interdisziplinäre Abklärung der Abstinenznotwendigkeit und die Überprüfung der Abstinenzbelege einen Schwerpunkt bei der ärztlichen Untersuchung darstellten. Die Alkohol-, beziehungsweise Drogenabstinenz bedürfe einer genügend langen Erprobung und Erfahrungsbildung und müsse in das Gesamtverhalten integriert sein. In der Regel werde eine nachgewiesene Abstinenz von einem Jahr verlangt. „Die Abstinenzbelege müssen von einem dafür zugelassenen Institut nach strengen Kriterien erfolgen. Dies ist sehr wichtig, da sonst die Belege nicht akzeptiert werden. Die Abstinenz, in dem im Vorfeld schriftlich vereinbarten Kontrollzeitraum, kann sowohl über Urinkontrolle als auch über Haarprobenkontrolle nachgewiesen werden“, referierte die Verkehrsmedizinerin. Die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis treffe die Führerscheinstelle auf Grundlage des Gutachtens; hier liege die Quote bei 58 Prozent zugunsten der Betroffenen.

Kontakt:
Hilfe bieten die regionalen Suchtberatungsstellen und verkehrspsychologische Institute sowie niedergelassene Praxen für Verkehrspsychologie:

  • Caritas Fachambulanz für Suchtprobleme Regensburg, Telefon: 0941 630 827-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  • Suchberatungsstelle im Landratsamt Regensburg – Gesundheitsamt, Telefon: 0941 4009-766, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  • DrugStop, Drogenhilfe Regensburg e. V. Telefon: 0941 584 3032;

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(von links ): Prof. Dr. Norbert Wodarz (Vorsitzender Suchtarbeitskreis Regensburg), Dipl. Soz. Päd. (FH) Helga Salbeck (Gesundheitsamt, Geschäftsführung Suchtarbeitskreis) Dipl. Psych. Dr. Sabine Kagerer-Volk (Gebietsleitung pima-mpu GmbH München) und Verkehrsmedizinerin Dagmar Bartsch (TÜV SÜD Life Service GmbH Regensburg). 

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