Vielen Autofahrern in Deutschland ist nicht bewusst, dass sie bei Stau eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt bilden müssen. Auch wissen manche nicht, was sie dabei zu tun haben. So verstreicht oft wertvolle Zeit, bis Rettungskräfte nach Unfällen mit Personenschaden zum Einsatzort kommen. Noch weniger bekannt dürften die Regelungen im Ausland sein. Der ADAC zeigt, worauf in anderen Ländern zu achten ist.
- Österreich: Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
- Slowenien: Bei Stau muss für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.
- Schweiz: Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
- Frankreich und Spanien: Eine vergleichbare Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings muss Einsatzfahrzeugen eine Möglichkeit der Vorbeifahrt gegeben werden.
- Tschechien: Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Anders als in anderen Ländern muss bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen eine Gasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur freibleiben.
- In Italien und in den Niederlanden gibt es keine speziellen Vorschriften.