Der Patient hat Recht(e)
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Der vierte Medizinethik-Tag des Universitätsklinikums Regensburg (UKR) beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld aus Patientenautonomie und moderner Medizin.
Rechte und Pflichten von Patienten in Deutschland sind im Patientenrechtegesetz festgehalten. Mit der 2013 geschaffenen, gesetzlichen Grundlage sollen die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Patienten sowohl bei der Gestaltung der eigenen Therapie als auch in Fragen der Gesundheitspolitik gestärkt werden. Während zunehmend die Bedeutung des gründlich informierten, autonom entscheidenden Patienten betont wird, entwickelt sich demgegenüber eine immer komplexer werdende Medizin mit einem vielfältigen Leistungsangebot. Mit der Frage, wie Arzt und Patient in der modernen Hochleistungsmedizin zusammenfinden, beschäftigt sich der vierte Regensburger Medizinethik-Tag am Samstag, dem 12. November 2016. Von 09:30 bis 14:45 Uhr diskutieren Experten aus Medizin und Ethik im Hörsaal A2 des UKR mit Mitarbeitern aus dem Gesundheitsbereich und ethisch Interessierten zum Thema „Gesundheit – Recht oder Pflicht?“.
„Wir wollen auf dem Medizinethik-Tag gemeinsam erörtern, wie sich ein autonomer Patient im Dschungel moderner Hochleistungsmedizin zurechtfinden und dies im Krankheitsfall mit seinen persönlichen Wertvorstellungen in Einklang bringen kann“, erläutert Professor Dr. Thomas Bein, Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees des UKR. Als inhaltliche Grundlage für die anschließende Diskussion dienen vier Vorträge, die sich mit ethischen Herausforderungen der Patientenautonomie, den Patientenrechten und -pflichten, den ethischen Aspekten genetischer Diagnostik sowie sich ändernden Wertevorstellungen mit Fragen wie „Medizin als Wunscherfüllung?“ und „Wird der Patient zum „Kunden?“ befassen.