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Verdachtsfall auf Geflügelpest wurde für den Landkreis Regensburg bestätigt: Durch örtliche Nähe zur Stadtgrenze Regensburg sind auch Teile des Stadtgebiets von Restriktionszonen betroffen.

Der Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Regensburg (Markt Lappersdorf) hat sich bestätigt: Es wurde hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Aufgrund dieses Befundes hat das Landratsamt Regensburg rund um den Ausbruchsbetrieb einen Geflügelpest-Sperrbezirk und ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet (Restriktionszonen) ausgewiesen.

Durch die örtliche Nähe zur Stadtgrenze sind auch Teile des Stadtgebiets von diesen Restriktionszonen betroffen. So befinden sich die Ortsteile Niederwinzer, Oberwinzer und Kager im Sperrbezirk, nahezu das gesamte Stadtgebiet wurde zum Beobachtungsgebiet erklärt. Lediglich der Ortsteil Harting und die Bereiche südlich der A 3 und östlich der B 15 unterliegen keine Beschränkungen.

Die genauen Grenzverläufe der Restriktionszonen sowie die geltenden Maßnahmen können der erlassenen Allgemeinverfügung unter www.regensburg.de entnommen werden.

Im Geflügelpest-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet werden durch das Veterinäramt Untersuchungen in Vogel- und Geflügelhaltungen durchgeführt werden. Für die Betriebe in den Restriktionszonen gelten für eine Dauer von mindestens 21 Tagen (Sperrbezirk) bzw. mindestens 30 Tagen (Beobachtungsgebiet) strenge Auflagen. Diese sind nötig um das Seuchengeschehen schnellstmöglich eindämmen zu können. So müssen gehaltene Vögel (nicht nur Geflügel) in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung mit Seitenbegrenzung gehalten werden, um den Kontakt mit Wildvögeln sicher zu vermeiden. Außerdem haben sich Vogelhalter unverzüglich beim Veterinäramt der Stadt Regensburg zu melden und die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

Die jeweiligen Ställe oder sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung betreten werden, welche nach Verlassen der Ställe unverzüglich abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren bzw. unschädlich zu beseitigen ist.

Außerdem dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel oder Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in noch aus einem Bestand verbracht werden. Im Geflügelpest-Sperrbezirk haben die betroffenen Tierhalter außerdem eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und hierüber Aufzeichnungen zu machen. Weiterhin dürfen Säugetiere weder in noch aus Betrieben im Geflügelpest-Sperrbezirk verbracht werden.

Aufgrund des amtlichen Verdachtes auf Ausbruch der Geflügelpest bei einer am Pfaffensteiner Wehr aufgefundenen toten Graugans hat die Stadt Regensburg außerdem einen Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk und ein Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet ausgewiesen.

Der Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk erstreckt sich in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort der verendeten Graugans. Die genauen Grenzverläufe des Sperrbezirks können der erlassenen Allgemeinverfügung unter www.regensburg.de entnommen werden.

Das Wildvogelpest-Beobachtungsgebiet erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Regensburg. Auch im Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk und Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet gelten voraussichtlich für 21 Tage (Sperrbezirk) bzw. 30 Tage (Beobachtungsgebiet) strenge Einschränkung für Tierhaltungen.

Ob die Restriktionszonen früher aufgehoben werden können, hängt vom Ergebnis der Untersuchung der seuchenverdächtigen Graugans im nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts ab. Ein Untersuchungsergebnis wird gegen Mitte der Woche erwartet.

Im Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet gelten vergleichbare Einschränkungen wie im Geflügelpest-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet. Außerdem haben Bürgerinnen und Bürger, die im Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk einen Hund oder eine Katze halten, sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen.

 

Warnung an die Bürgerinnen und Bürger

Grundsätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendete Wasservögel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen, Reiher etc.) und verendete Greifvögel dem Umweltamt der Stadt Regensburg unter Telefon 0941/507-3319 zu melden.

Bei Vögeln anderer Arten (z.B. Singvögel, Tauben) ist eine Meldung nur erforderlich, wenn verendete Tiere in ungewöhnlich hoher Anzahl auftreten. Nachts und am Wochenende sollen entsprechende Befunde an die Berufsfeuerwehr Regensburg unter Telefon 0941/507-1365 gemeldet werden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

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