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Eine Onlinekonsultation mit Ihrem Arzt – was noch vor kurzem in weiter Zukunft zu liegen schien wird nun Realität. Seit dem ersten April stehen Patienten sogenannte Videosprechstunden zur Verfügung. Dies könnte Problemen wie überfüllten Wartezimmern, der steigenden Anzahl an Patienten, die auf Hausbesuche angewiesen sind, sowie langen Wartezeiten auf Termine vorbeugen. Zunächst ist das Angebot jedoch auf bestimmte Situationen beschränkt.

Während im August letzten Jahres Patienten bereits offen gegenüber der Idee waren, hauptsächlich aufgrund der Zeitersparnis und der Möglichkeit ihren Arzt auch zu unüblichen Zeiten zu erreichen, standen Ärzte dem Ganzen eher kritisch gegenüber. Bedenken variierten bei ihnen von mangelnder Technikaffinität bis hin zu rechtlichen Sorgen und fehlender Vergütung.

Mittlerweile sind besonders Landärzte auf den Zug aufgesprungen. Denn diese verbringen bei Hausbesuchen oft mehrere Stunden außerhalb ihrer Praxis im Auto und werden somit in ihrer Berufsausübung eingeschränkt. Jedoch wird die Videosprechstunde eine freiwillige Zusatzleistung bleiben, bei der jede Praxis frei entscheiden kann, ob sie angeboten werden soll.

Die Voraussetzungen für Videosprechstunden sind gut reguliert. Technische Anforderungen reichen von der Gewährleistung von Privatsphäre und werbefreier Konsultation, bis hin zu ausreichender Video- und Tonqualität, die vom Arzt beibehalten werden muss. Während der gesamten Übertragung soll die Sprechstunde außerdem Ende-zu-Ende verschlüsselt sein um möglichen Leaks vorzubeugen. Die Nutzung von kostenpflichtigen Videodiensten ist demnach Pflicht. Patienten müssen vor der Videokonsultation eine schriftliche Einwilligung einreichen.

Die Videosprechstunde soll den persönlichen Arzt-Patienten Kontakt jedoch nicht komplett ersetzen. Eher soll sie analog zur Telefonsprechstunde eingeführt werden und ergänzend zu persönlichen Konsultationen wirken. Die Krankenkassen zahlen Videosprechstunden in einem bestimmten Rahmen: Wenn im Quartal der Kontakt ausschließlich in einer Videobesprechung stattfindet, und der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal persönlich in der Praxis vorstellig war.

Zunächst sollen die Videosprechstunden nur in bestimmten Fällen angewandt werden. Beispielsweise Verlaufskontrollen von Operationswunden, Dermatosen, oder Bewegungseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Hauptsächlich also Fälle, die regelmäßige Nachuntersuchungen voraussetzen und sichtbare oder hörbare Symptome zeigen.

Auch die Fachgruppen, die eine solche Beratung durchführen dürfen sind zunächst eingeschränkt. Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Augenärzte, Anästhesisten und weitere sollen die Möglichkeit haben dieses Angebot für ihre Patienten zugänglich zu machen.

Zudem ist die Vergütung der Videosprechstunden geregelt. So erhalten teilnehmende Arztpraxen bis zu 800€ pro Arzt im Jahr. Die Hälfte des Betrags soll die Kosten für Videodienste decken, die andere Hälfte ist zur Förderung der Sprechstunden gedacht. Der Betrag orientiert sich an der Durchführung von vier Videosprechstunden pro Woche. Teilnehmende Ärzte finden Sie beispielsweise auf Patientus.de. In Regensburg sind bisher keine teilnehmenden Ärzte vermerkt.

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