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Auch im Landkreis finden Bürgerinnen und Bürger in ihren Briefkästen immer wieder Wurfzettel, in denen eine „ungarische Familie“ eine Abfallsammlung ankündigt. „Wir nehmen alles, was Sie nicht brauchen“, heißt es darin. Es folgt eine lange Liste mit Gegenständen, die gesammelt werden. Das klingt auf den ersten Blick verlockend, hat allerdings einen entscheidenden Haken: „Diese Sammlung ist illegal“, so Dr. Benedikt Grünewald, Leiter der Abteilung Natur- und Umweltschutz am Landratsamt.

Abfälle aus privaten Haushalten, also alles, was der Besitzer nicht mehr braucht und daher loswerden will, müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Und das ist bei Abfällen, die im Landkreis anfallen, der Landkreis Regensburg. Dr. Grünewald zählt zu den Ausnahmen lediglich „nicht gemischte, nicht gefährliche Abfälle“, wie zum Beispiel Altpapier, Altkleider oder Eisenschrott, „wenn sie im Rahmen einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung ordnungsgemäß verwertet werden“. Solche Sammlungen müssten jedoch vorher dem Landratsamt Regensburg angezeigt und die ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen werden.

Dies sei eben im Fall der „ungarischen Familie“ nicht erfolgt. Zudem beinhalte der Wurfzettel keine Angabe zu einem Verantwortlichen oder einer Kontaktadresse. Das bedeute, dass es für Probleme bei der Abholung keinen Ansprechpartner gebe. Eine ordnungsgemäße Verwertung sei dann nicht mehr nachweisbar. Zu bedenken gibt Dr. Grünewald auch, dass unter den aufgelisteten Gegenständen auf dem Wurfzettel viele seien, die wegen ihrer Zusammensetzung als gefährlicher Abfall eingestuft sind, wie zum Beispiel Elektro- und Elektronikgeräte. Diese müssten gesondert auf Wertstoffhöfen (Elektroschrott) oder über den kostenlosen Abholdienst für Sperrmüll und Kühlgeräte entsorgt werden.

Nicht auszuschließen sei, so Dr. Grünewald weiter, dass die Sammler die Gegenstände, die für sie nicht zu gebrauchen sind, später irgendwo in der freien Natur entsorgen. Mit der Folge, dass diese Abfälle wegen der dadurch entstehenden Umwelt- und Sicherheitsprobleme dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden müssen. Sollte dabei zurückverfolgt werden können, wer der Abfallerzeuger ist oder wer diese Abfälle zur Abholung bereit gestellt hat, könnten auch diese Personen für die illegale Entsorgung zur Rechenschaft gezogen werden. Und das könne richtig teuer werden. „Bei Zuwiderhandlung sieht die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor.“
 
Dr. Grünewald weist darauf hin, dass es sich bei der „ungarischen Familie“ keineswegs – wie mit dieser Bezeichnung suggeriert – um einen Familienbetrieb handle, dem mit einer Spende aus wirtschaftlicher Not geholfen werde. Vielmehr stecke eine zumindest im süddeutschen Raum flächendeckend agierende Organisation dahinter, bei der eindeutig die Gewinnerzielung im Vordergrund stehe. Sein Appell an die Landkreisbürger lautet deshalb, sich nicht an dieser Sammlung zu beteiligen. Allen, die grundsätzlich wissen wollen, ob eine angekündigte Sammlung ordnungsgemäß ist oder wie Abfälle richtig und ordnungsgemäß entsorgt werden können, rät Dr. Grünewald, sich an die Ansprechpartner im Landratsamt Regensburg zu wenden, die für Informationen gerne zur Verfügung stehen. Umfassende Informationen zu allen Entsorgungsmöglichkeiten und –wegen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-regensburg.de (Landratsamt – Bürgerservice – Abfallratgeber).

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