Verhinderte Trunkenheitsfahrt endet in Gewahrsam
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Am Sonntag, 06.08.17, gegen 03:30 Uhr, versuchte ein deutlich alkoholisierter Münchner in der Obermünsterstraße sein Fahrzeug zu öffnen. Hierbei wurde er von Türstehern einer dortigen Diskothek beobachtet und vorerst durch Zurufen von seinem Vorhaben abgebracht.
Gegenüber einer vorbeikommenden Polizeistreife gab der Mann an, dass er noch nach Hause fahren wolle. Nach einem durchgeführten Alkomatentest, der eine Atemalkoholkonzentration von 2,02 Promille ergab, wurde der Fahrzeugschlüssel des 42jährigen sichergestellt, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.
Da sich der Mann kaum mehr auf den Beinen halten konnte und es ablehnte mit dem Taxi nach Hause zu fahren, wurde er von den eingesetzten Polizeibeamten in Schutzgewahrsam genommen. Mit dieser Maßnahme zeigte er sich jedoch auch nicht einverstanden. Er ließ sich nur widerwillig transportieren und schrie anschließend lautstark in der Haftzelle herum und hämmerte gegen die Gitterstäbe. Für die Kosten des Gewahrsams, in Höhe von 60€, muss der Münchner nun aufkommen.