Hände weg vom Handy
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Am Montag, den 28.08.2017, führte die Polizeiinspektion Regensburg Süd einen Kontrollaktionstag unter dem Motto „Hände weg vom Handy" durch. Abgelenkte Verkehrsteilnehmer verursachen auf Straßen und Wegen zahlreiche Verkehrsunfälle. Smartphones nehmen dabei eine zentrale Rolle ein.
Auch wenn die polizeiliche Verkehrsstatistik keine konkreten Aussagen dazu trifft, wie viele Unfälle tatsächlich auf abgelenkte Verkehrsteilnehmer zurückzuführen sind, belegen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass verschiedenste Formen von Ablenkung zu erheblichen Gefahren im Straßenverkehr führen. Demnach wird die Fahrleistung von Verkehrsteilnehmern, beispielsweise durch die Benutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt, deutlich negativ beeinträchtigt.
Als Teil des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel", des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, führte die Polizeiinspektion Regensburg Süd am Montag über den Tag verteilt an insgesamt acht verschiedenen Orten im Dienstbereich, Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung der Problematik der Ablenkung im Verkehr durch.
Ziel der Überwachungsmaßnahmen war es, die Verkehrsteilnehmer für die Gefahren und Risiken zu sensibilisieren und dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da es bei den Kontrollen einen direkten Kontakt und Gespräche der Verkehrsteilnehmer mit ihrer Polizei gibt, erhoffen sich die Verantwortlichen eine nachhaltige Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmern.
Bei den Kontrollen mussten trotz der Ankündigung des Aktionstages in den örtlichen Medien immer noch ca. 50 Verkehrsteilnehmer beanstandet werden. 12 hiervon wurden wegen der verbotswidrigen Benutzung einen Mobiltelefons beanstandet. Laut Bußgeldkatalog müssen diese mit einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro (+Gebühren und Auslagen) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Weiter wurde festgestellt, dass immer noch viele Verkehrsteilnehmer gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen. Besonders bedenklich ein Fall, in dem sich ein zweijähriges Kind ohne jegliche Sicherung am Rücksitz des Pkw befand. Die Mutter des Kindes erwartet nun ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.