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Der Prozess um das an Neujahr in Regensburg von einem Pakistani begangene Sexualdelikt zieht sich weiter in die Länge. Denn es herrscht immer noch Uneinigkeit über den verwirklichten Straftatbestand. Die Staatsanwältin geht von Vergewaltigung aus und fordert 4 Jahre Haft. Die Verteidigung plädiert auf sexuelle Nötigung und eine Bewährungsstrafe. Nun steht Aussage gegen Aussage.

Am Morgen des 1. Januar 2017 wurde die 47-jährige Geschädigte in Kumpfmühl auf dem Weg zur Arbeit vom angeklagten 25-jährigen Pakistani mit „Hi Baby“ angesprochen. Diese antwortete mit den Worten „Schleich dich“ und ging an ihm vorbei. Kurz darauf packte er die Frau von hinten, hielt ihr Mund und Nase zu und zerrte sie in einen Hauseingang, wo er laut Aussagen des Opfers mit der Hand in ihren Slip und mit seinem Finger in ihren After eingedrungen sei. Als die Frau sich durch Hilferufe in der Nachbarschaft bemerkbar machte, flüchtete der Täter kurzerhand, konnte dennoch schnell gefasst werden.

Für die Staatsanwältin handelt es sich um einen klaren Fall von Vergewaltigung. Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt, in dem einräumte, die Frau gegen ihren Willen begrapscht zu haben, das Eindringen in den Körper der Geschädigten aber abstritt.

Der Anwalt Peter Hofmann verwies auf den alkoholisierten Zustand seines Mandanten. Sein Alkoholspiegel soll zur Tatzeit laut Berechnungen 1,23 Promille betragen haben. Damit wäre er immer noch voll schuldfähig gewesen. Rechtsanwalt Tim Fischer verwies jedoch auf die widersprüchlichen Aussagen des Opfers. Den Polizeibeamten am Tatort schilderte sie lediglich von Berührungen im Intimbereich, Schmerzen soll sie nicht verspürt haben. Vor dem Eintreffen der Beamten hatte das Opfer einer Nachbarin und einer Freundin gegenüber am Telefon aber eindeutig von einer Vergewaltigung gesprochen, ebenso während der Vernehmung durch die Kripo und der ärztlichen Untersuchung.

Die Staatsanwältin stützte sich bei ihrer Anklage auf eben diese Aussagen der Frau und den psychischen Ausnahmezustand, in dem sich die Geschädigte zu dieser Zeit befand. Unter den Folgen der Tat leidet die 47-Jährige jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit. Außerdem wurden DNA-Spuren gefunden, die für eine Vergewaltigung sprechen. 

Die Rechtsanwälte gingen hingegen davon aus, dass die Frau aufgrund eines erlittenen Traumas den Tathergang nicht zweifelsfrei korrekt wiedergeben könne. Die Kammer hatte den Antrag der Verteidigung für ein psychologisches Gutachten abgelehnt.

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