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„Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist seit 50 Jahren unser unverzichtbarer Partner, wenn es darum geht, den Studierenden eine ansprechende soziale Infrastruktur vor Ort zu bieten und damit die Attraktivität der Hochschulstandorte in der Region zu garantieren“, betonte Wissenschaftsstaatssekretär Bernd Sibler heute, am 6.11.2017, beim Festakt zum 50-jährigen Jubiläum des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz in Regensburg.

Neben dem Ansehen der Hochschule vor Ort sei gerade auch das Angebot des Studentenwerks mit seinen Wohnheimen, Mensen und Kinderbetreuungseinrichtungen entscheidend für den Erfolg eines Standortes. „Ob sich Studierende vor Ort wohlfühlen und ihr Studium gut organisieren können, wird entscheidend von der sozialen Infrastruktur beeinflusst. Hier hat das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz hervorragende Arbeit geleistet – eine beeindruckende Erfolgsgeschichte!“, so Staatssekretär Sibler. Als Beispiel nannte er die über 67 Millionen Mahlzeiten, die das Werk in den vergangenen 50 Jahren ausgegeben habe – immer unterstützt durch den Freistaat Bayern, der seit 1968 allein rund 95 Millionen Euro als Mensazuschuss zur Verfügung gestellt hat. Hinzu kommen u.a. 2.724 Wohnheimplätze an den Standorten Deggendorf, Landshut, Passau und Regensburg.

47,5 Millionen Euro vom Freistaat für Studentenwohnheimplätze

„Damit die jungen Menschen an den Hochschulstandorten bezahlbaren und angemessenen Wohnraum finden können, stellt der Freistaat jährlich hohe Fördersummen bereit – in den vergangenen 15 Jahren waren dies in Niederbayern und der Oberpfalz insgesamt rund 46 Millionen Euro“, betonte Bernd Sibler. „Und auch in Zukunft investieren wir kräftig in den Bau von Wohnheimen, denn unsere Studierenden benötigen ein Dach über dem Kopf: Alleine heuer stehen bayernweit bis zu 47,5 Millionen Euro zur Verfügung.“

Kernaufgabe: Betreuung der Studierenden

Die sechs Studentenwerke in Bayern kümmern sich um die Betreuung der Studierenden der staatlichen Hochschulen. Dazu gehören insbesondere die Einrichtung und der Betrieb von Kinderbetreuungsstätten, der Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen, der Betrieb von Verpflegungseinrichtungen sowie die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich. Die Studentenwerke werden vom Freistaat gefördert.

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