Wenige Tage nachdem mit den finalen Erklärungen der Verteidiger im "Korruptionsskandal" auch erhebliche Vorwürfe wegen schlampiger Ermittlungsarbeit in Richtung Staatsanwaltschaft laut wurden, schießt die Behörde nun mit einer weiteren Verhaftung zurück. Seit zwei Tagen soll Thomas D., Vorstandsvorsitzender des Immobilienzentrum Regensburg, in Untersuchungshaft sitzen. Die Verteidiger von Joachim Wolbergs sind fassungslos.
Im Ermittlungskomplex wegen "auffälliger Spenden" habe die Staatsanwaltschaft Regensburg in einem noch anhängigen Ermittlungsverfahren bereits im Oktober 2017 einen Haftbefehl beim Amtsgericht Regensburg beantragt, der am 02. November erlassen und am 6.November vollzogen wurde - so heißt es in einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. "Seither befindet sich ein Unternehmer aus der Immobilienbranche in Untersuchungshaft. Ihm wird Bestechung des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg in zwei Fällen und Vorteilsgewährung in einem Fall vorgeworfen."
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestehe der dringende Verdacht, dass der beschuldigte Unternehmer von 2012 bis Mitte 2016 insgesamt knapp 130.000 EUR - auch hier ist von Tranchen unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro die Rede - an den vom Oberbürgermeister geführten SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden gespendet haben soll, um positive Entscheidungen der Stadtverwaltung für das von ihm geführte Immobilienzentrum (Foto) herbeizuführen.
Im Gegenzug soll der Oberbürgermeister die Stadtverwaltung entgegen deren Bedenken Ende 2014 und erneut Ende 2015 angewiesen haben, die Wohnbebauung auf einem Grundstück im Außenbereich baurechtlich zu ermöglichen, das das Unternehmen des Beschuldigten erworben hatte. Deswegen werde dem Unternehmer Bestechung in zwei Fällen zur Last gelegt. "Ferner sollen die Zahlungen auch dazu gedient haben, über den Oberbürgermeister Einfluss auf die Entscheidungen der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit zwei von dem Immobilienunternehmen ab 2016 entwickelten Baugebieten zu nehmen", so die Staatsanwaltschaft weiter.
Die Verteidiger des suspendierten Oberbürgermeisters reagiert fassungslos auf den neuerlichen Vorstoß der Staatsanwaltschaft."Jede Entscheidung von Herrn Wolbergs, die im Zusammhang mit Personen steht, die den SPD-Kommunalwahlkampf 2014 unterstützt haben, wird unterschiedslos mit dem Generalverdacht der Korruption überzogen", so Anwalt Peter Witting. "Auch im Falle des Immobilienzentrums hat Joachim Wolbergs unbeeinflusst von Spenden an den SPD-Ortsverein Stadt Süden Entscheidungen getroffen bzw. herbeigeführt, die sachgerecht und im wohlverstandenen Interesse der Stadt Regensburg sind."
Thomas D. werde laut Staatsanwaltschaft nun Vorteilsgewährung vorgeworfen. Auf der Grundlage dieses Sachverhalts habe die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg Haftbefehl gegen den beschuldigten Unternehmer erwirkt. Als Haftgrund wurde Verdunklungsgefahr angenommen. "Nach aktuellen Ermittlungserkenntnissen besteht der dringende Verdacht, dass er dieses Jahr in unlauterer Weise erheblich auf eine mitbeschuldigte Person eingewirkt hat und dies ohne den Vollzug der Untersuchungshaft weiterhin tun würde, um die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren", betont Oberstaatsanwalt Theo Ziegler in seiner Erklärung.
Da es in Bezug auf die im "Korruptionsskandal" vorab getätigten Verhaftungen immer wieder zu Vorverurteilungen und Spekulationen durch einzelne Medien kam, nimmt die Staatsanwaltschaft zum Anlass daran zu erinnern, "dass bis zur Rechtskraft eines möglichen verurteilenden Urteils im Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt."
Die Behörde habe "auch in diesem Verfahren" sorgfältig geprüft, ob die Inhaftierung der Beschuldigten verhältnismäßig sei. "Im Ergebnis erschien dies aber aufgrund der aktuellen Erkenntnisse unerlässlich, um ein Ermittlungsverfahren zu gewährleisten, das dem rechtsstaatlichen Anspruch auf effektive Strafverfolgung gerecht wird."
Warum die Verhaftung tatsächlich nun erst jetzt erfolgte, obwohl das betroffene Immobilienunternehmen seine auf kommunaler Ebene üblichen Parteispenden - übrigens auch an andere Parteien und an Vereine die solche unterstützen - schon länger mit Bekanntwerden des "Korruptionsskandals" offenlegte, bleibt ein Rätsel.
Ob die Vollstreckung des Haftbefehls fast parallel zur seit Tagen angekündigten Video-Erklärung (siehe eigenen Artikel) des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs als eine Art "Starke Antwort" zu deuten sein könnte, wird nun heiß spekuliert. Denn nach den Verteidigern hatte auch Wolbergs in seinem Statement nicht mit Kritik an der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft gespart.
Im Gegenzug soll der Oberbürgermeister die Stadtverwaltung entgegen deren Bedenken Ende 2014 und erneut Ende 2015 angewiesen haben, die Wohnbebauung auf einem Grundstück im Außenbereich baurechtlich zu ermöglichen, das das Unternehmen des Beschuldigten erworben hatte. Deswegen werde dem Unternehmer Bestechung in zwei Fällen zur Last gelegt. "Ferner sollen die Zahlungen auch dazu gedient haben, über den Oberbürgermeister Einfluss auf die Entscheidungen der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit zwei von dem Immobilienunternehmen ab 2016 entwickelten Baugebieten zu nehmen", so die Staatsanwaltschaft weiter.
Die Verteidiger des suspendierten Oberbürgermeisters reagiert fassungslos auf den neuerlichen Vorstoß der Staatsanwaltschaft."Jede Entscheidung von Herrn Wolbergs, die im Zusammhang mit Personen steht, die den SPD-Kommunalwahlkampf 2014 unterstützt haben, wird unterschiedslos mit dem Generalverdacht der Korruption überzogen", so Anwalt Peter Witting. "Auch im Falle des Immobilienzentrums hat Joachim Wolbergs unbeeinflusst von Spenden an den SPD-Ortsverein Stadt Süden Entscheidungen getroffen bzw. herbeigeführt, die sachgerecht und im wohlverstandenen Interesse der Stadt Regensburg sind."
Thomas D. werde laut Staatsanwaltschaft nun Vorteilsgewährung vorgeworfen. Auf der Grundlage dieses Sachverhalts habe die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg Haftbefehl gegen den beschuldigten Unternehmer erwirkt. Als Haftgrund wurde Verdunklungsgefahr angenommen. "Nach aktuellen Ermittlungserkenntnissen besteht der dringende Verdacht, dass er dieses Jahr in unlauterer Weise erheblich auf eine mitbeschuldigte Person eingewirkt hat und dies ohne den Vollzug der Untersuchungshaft weiterhin tun würde, um die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren", betont Oberstaatsanwalt Theo Ziegler in seiner Erklärung.
Da es in Bezug auf die im "Korruptionsskandal" vorab getätigten Verhaftungen immer wieder zu Vorverurteilungen und Spekulationen durch einzelne Medien kam, nimmt die Staatsanwaltschaft zum Anlass daran zu erinnern, "dass bis zur Rechtskraft eines möglichen verurteilenden Urteils im Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt."
Die Behörde habe "auch in diesem Verfahren" sorgfältig geprüft, ob die Inhaftierung der Beschuldigten verhältnismäßig sei. "Im Ergebnis erschien dies aber aufgrund der aktuellen Erkenntnisse unerlässlich, um ein Ermittlungsverfahren zu gewährleisten, das dem rechtsstaatlichen Anspruch auf effektive Strafverfolgung gerecht wird."
Warum die Verhaftung tatsächlich nun erst jetzt erfolgte, obwohl das betroffene Immobilienunternehmen seine auf kommunaler Ebene üblichen Parteispenden - übrigens auch an andere Parteien und an Vereine die solche unterstützen - schon länger mit Bekanntwerden des "Korruptionsskandals" offenlegte, bleibt ein Rätsel.
Ob die Vollstreckung des Haftbefehls fast parallel zur seit Tagen angekündigten Video-Erklärung (siehe eigenen Artikel) des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs als eine Art "Starke Antwort" zu deuten sein könnte, wird nun heiß spekuliert. Denn nach den Verteidigern hatte auch Wolbergs in seinem Statement nicht mit Kritik an der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft gespart.