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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Innenausschuss des Bayerischen Landtags über die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojekts zu 'Body-Cams' bei der Bayerischen Polizei berichtet und über die Planungen zur bayernweiten Einführung informiert. "Die Body-Cams haben sich bei unserem Pilotversuch in jeder Hinsicht bewährt", zog der Minister als Fazit. Herrmann plant deshalb, die Körperkameras stufenweise bayernweit bei der Bayerischen Polizei einzuführen.


Nach Herrmanns Worten erarbeitet dazu derzeit eine Projektgruppe mit Experten der Bayerischen Polizei ein umfassendes Konzept, das auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Personalvertretung eng abgestimmt wird. Welches Kameramodell zum Zug kommt, entscheidet sich nach der europaweiten Ausschreibung. Laut Herrmann soll die Ausstattung der Bayerischen Polizei mit Body-Cams nach derzeitigem Planungsstand Anfang 2019 starten. Vordringlich sollen zunächst vor allem die Polizeiinspektionen ausgerüstet werden, die am stärksten von Gewalt gegen Polizeibeamte betroffen sind. Bei einer weitgehend flächendeckenden Ausstattung aller bayerischen Polizeiinspektionen mit durchschnittlich vier Body-Cam-Systemen pro Dienststelle rechnet der Minister derzeit mit Kosten in Höhe von insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro. Zusätzlich ist die Beschaffung weiterer Technik und Ausstattung erforderlich, beispielsweise für die Kenntlichmachung der 'Kameraführer'. "Wir wollen diejenigen besser schützen, die tagtäglich für unsere Sicherheit ihren Kopf hinhalten", erklärte Herrmann die Zielrichtung und sicherte zu: "Eine flächendeckende Aufzeichnung sämtlicher Polizeieinsätze ist nach wie vor nicht unser Ziel."

Das Pilotprojekt zur Einführung von Body-Cams wurde im November 2016 gestartet und in Augsburg, München und Rosenheim durchgeführt. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei. Die Body-Cams wurden nach Herrmanns Darstellung ausschließlich an gefährlichen Orten und bei kritischen Einsatzsituationen eingesetzt. Rund 280 Beamtinnen und Beamten haben als 'Kameraführer' am Pilotversuch teilgenommen und die Body-Cams während des regulären Pilotbetriebs knapp 41.000 Stunden im Streifendienst mitgeführt. In 954 Fällen wurden die Body-Cams aktiviert und Aufnahmen gemacht, davon 888 Mal zunächst zur Gefahrenabwehr. "Statistisch hatte die Body-Cam bei etwas mehr als jeder vierten mit präventiver Zielrichtung erfolgten Aktivierung eine spürbar deeskalierende Wirkung", erläuterte Herrmann. "Aufgrund der deutlich erkennbaren Videoüberwachung gibt es offenbar eine höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen." Damit trägt die Body-Cam laut Herrmann objektiv zum Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten bei. Außerdem würden sich die Beamtinnen und Beamten auch subjektiv besser geschützt fühlen.

Nach Herrmanns Worten wurden die gefertigten Aufzeichnungen in insgesamt 296 Fällen als Beweismittel in ein Ermittlungsverfahren eingebracht. "Nach dem Motto 'Bilder sagen mehr als Worte' erleichtert die Body-Cam ganz erheblich die beweiskräftige Aufklärung und Ahndung von Straftaten", erklärte dazu der Minister. Das würden auch die durchgängig positiven Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte bestätigen. "Darüber hinaus konnten ungerechtfertigte Beschwerden dank vorhandener Body-Cam-Aufzeichnungen schnell und zweifelsfrei zurückgewiesen werden", ergänzte Herrmann.

Abschließend wies der Innenminister darauf hin, dass im Entwurf zur Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes eine klare Regelung für die Fertigung von offenen Bild- und Tonaufnahmen mittels Body-Cam vorgesehen ist. "Dadurch soll der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und -beamten durch die Body-Cam rechtssicher im Gesetz verankert werden", begründete Herrmann. Von der Neuregelung umfasst sei auch der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen, beispielsweise für Fälle der häuslichen Gewalt.

Als problematisch stellte sich im Pilotversuch nach Herrmanns Worten das Fehlen der 'Pre-Recording'-Funktion dar, der Vorabaufnahme von mehreren Sekunden, gerade in hochdynamischen Einsatzlagen. In solchen Fällen sei die Aktivierung der Kamera aufgrund des sich sehr schnell entwickelnden Geschehens regelmäßig nur verzögert möglich gewesen und wurde regelmäßig hinter dringenden Einsatzmaßnahmen zurückgestellt. In der Folge konnte der Auslöser für das polizeiliche Handeln nicht aufgezeichnet werden. Dadurch wurde beispielsweise nur der Fesselungsvorgang, nicht jedoch der vorausgegangene Angriff auf Polizisten dokumentiert. Auf Bitten des Landesbeauftragten für den Datenschutz Prof. Dr. Thomas Petri war bis zum Abschluss des Pilotprojekts das 'Pre-Recording' zunächst noch nicht in den Gesetzentwurf für das Polizeiaufgabengesetz aufgenommen worden, um den Ergebnissen des Pilotversuchs nicht vorzugreifen. "Auch im Hinblick auf die abschreckende Wirkung hätte die Verwendung des 'Pre-Recording' im Einsatz oftmals einen Mehrwert", ist sich der Minister sicher und machte sich im Innenausschuss für eine Aufnahme des 'Pre-Recording' in den Gesetzentwurf für das Polizeiaufgabengesetz stark.

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