Zoll leistet Beitrag beim Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
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Weltweit sind heute rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und Pflanzen wurde vor genau 45 Jahren (1973) das weltweite internationales Abkommen „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ (CITES) geschlossen - in Deutschland besser bekannt als „Washingtoner Artenschutz Übereinkommen“ (WA). Bis heute sind insgesamt 182 Staaten diesem Abkommen beigetreten.
Der Zoll überwacht zum Schutz von Flora und Fauna die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen nach Deutschland gelangen. Bei 915 Aufgriffen mit artengeschützten Tieren und Pflanzen (sowie deren Teile und Erzeugnisse) im Jahr 2016 führte der Zoll insgesamt 63.152 Beschlagnahmungen durch. Der Zoll leistet hierdurch einen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt.
„Wer geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus, vielleicht auch aus Unwissenheit, im Internet erwirbt oder von Reisen mitbringt, läuft stets Gefahr, dass diese Bestellungen oder „Mitbringsel“ durch den Zoll beschlagnahmt und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld verhängt oder sogar ein Strafverfahren einleitet“ so die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl.
Denn gerade im Reise- und Postverkehr stellt der Zoll noch immer zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest. So wurden beim Hauptzollamt Regensburg unter anderem 60 Kilogramm Elfenbein, Stiefel aus Pythonleder und Schlangenhäute sichergestellt.
Das Hauptzollamt Regensburg empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.
Weitere Auskünfte zum Thema Artenschutz erhält man auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz www.cites.bfn.de. Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder besser nicht, findet man auf zoll.de und auf der kostenlosen Zoll-Reise-App.