Hohe Geldstrafe für Transportunternehmer
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Beamte des Hauptzollamts Regensburg gelang es, einen gravierenden Sozialbetrug aufzudecken. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass die verantwortlich Handelnden eines Transportunternehmens aus dem Raum Kelheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro verurteilt wurden.
Die Transportunternehmer beschäftigten über einen Zeitraum von fünf Jahren mehrere selbstständige Gewerbetreibende (Subunternehmer), obwohl diese jedoch abhängige und weisungsgebundene Beschäftigte der Firma waren.
Ihren Verpflichtungen, diese „Subunternehmer“ ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen als Arbeitnehmer anzumelden und die fälligen Beiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten, kamen die Verantwortlichen jedoch nicht nach.
Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 60.000,-- Euro, für den die Beschuldigten, neben der verhängten Geldstrafe, aufkommen müssen.