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Um festzustellen, ob auf dem Gelände des ehemaligen Munitionshauptdepots Schierling (MUNA) schädliche Bodenveränderungen stattgefunden haben, bedarf es dort weiterer Altlastenuntersuchungen. Diese finden vom 16. April bis voraussichtlich 08. Mai 2018 statt und erstrecken sich nicht nur auf das ohnehin abgesperrte MUNA-Gelände selbst, sondern beziehen auch das nähere Umfeld mit ein. Deshalb müssen dort im genannten dreiwöchigen Zeitraum  Sperrbereiche eingerichtet werden, die auch mit Zufahrts- und Zutrittsbeschränkungen bei den Forst- und Feldwegen verbunden sind.

Die von den Sperrbereichen betroffenen Grundstückseigentümer wurden von der Firma, die die Untersuchungen durchführt, vorab informiert. Die Sperrungen sind ausgeschildert und werden abschnittsweise je nach Arbeitsablauf und -fortschritt erfolgen. Für die drei Wochen gilt das Betretungsverbot  daher immer nur für den jeweiligen Sperrbereich, nicht also immer für den gesamten Untersuchungsbereich. Sich in diesem Bereich aufhaltende Personen sollten sich am besten an den in der Örtlichkeit gut erkennbaren Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen orientieren. Voraussichtlich am 08. Mai können die Arbeiten abgeschlossen und die notwendigen Nutzungsbeschränkungen wieder aufgehoben werden. Nachdem der größte Teil der Fläche der MUNA auf dem Gebiet des Landkreises Regensburg liegt, wurde für Untersuchungsgebiete, die räumlich sowohl den Landkreis Regensburg als auch den Landkreis Kelheim betreffen, festgelegt, dass in diesem Fall das Landratsamt Regensburg die Federführung übernimmt. Dabei erfolgt stets eine enge Abstimmung mit dem Landratsamt Kelheim und den Wasserwirtschaftsämtern Regensburg und Landshut.

Was und wie wird untersucht?

Der gesetzliche Untersuchungsauftrag für Altlasten ergibt sich aus dem Bodenschutzrecht. Demzufolge muss im Rahmen der sogenannten Amtsermittlung das zuständige Wasserwirtschaftsamt in Absprache mit dem zuständigen Landratsamt eine Erstuntersuchung, die sogenannte orientierende Untersuchung, durchführen. Dadurch wird abgeklärt, ob sich bei der Altlast der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung bestätigt. Diese Vorgehensweise entspricht der üblichen Praxis, wie sie bei allen Altlastenverdachtsflächen zur Anwendung kommt. Allerdings haben sich bei der MUNA Schierling aufgrund der Größe und historischen Nutzung viele Verdachtsflächen ergeben, von denen nun noch die letzten 13 untersucht werden müssen, davon acht im Rahmen der orientierenden Untersuchung. Der Boden und auch das Grundwasser werden auf chemische Bestandteile untersucht, vor allem auf solche, wie sie bei den jeweiligen Verdachtsflächen angefallen sein könnten. Für die einzelnen Teilflächen werden spezifische Untersuchungsprogramme festgelegt, bei denen dann Baggerschürfen durchgeführt oder Oberbodenmischproben genommen werden.

Wie geht es dann weiter?

Vom Ergebnis der Untersuchungen hängt es ab, ob entweder entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weitere detailliertere Untersuchungen durchgeführt werden müssen oder ob festgestellt werden kann, dass der Verdacht der schädlichen Bodenveränderung für den untersuchten Bereich als ausgeräumt betrachtet werden kann.

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