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Der Landkreis Regensburg hat ein Konzept für die flächendeckende Sammlung und Entsorgung von Aufbruch (Schlachtabfälle) beziehungsweise Tierkörpern von Wildschweinen erarbeitet, das der Vorbeugung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dienen soll.

Landrätin Tanja Schweiger, der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Reinhold Schoierer, sowie der Leiter des Sachgebiets für öffentliche Sicherheit und Gewerbewesen, Karl Frank, haben die Maßnahmen am Mittwoch in einem Pressegespräch erläutert. Zudem haben sie die für den potenziellen Seuchenfall einzusetzende mobile Sammelstelle vorgestellt. Am Pressetermin nahmen weiterhin der Vorsitzende der Landes- arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (ARGE) im BBV, Albert Robold, BBV-Kreisobmann Johann Mayer und der Vorsitzende des Bezirksjagdverbandes Regensburg, Wolfgang Kemnitz, teil.  

Auf Anregung von Landrätin Tanja Schweiger hat der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen, einmalig die Kosten zur Aufstellung dezentraler Sammelbehälter zu übernehmen. Weil der Freistaat nur im Seuchenfall dafür Geld zur Verfügung stelle, hätten die Jäger als Anlieferer bei der Tierkörperverwertung selbst für die Kosten aufkommen müssen. Dies sei aus Sicht des Landkreises nicht zielführend, weswegen dieser die anfallenden Kosten übernehme, meinte die Landrätin.

Gute Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jägerschaft und Landratsamt

Ein „gutes Miteinander“ sei das Effizienteste, was man im Moment auf Landkreisebene gegen eine Ausbreitung der Seuche tun könne, führte Kreisobmann Johann Mayer aus. Er lobte daher die Initiative des Landkreises, als einer der ersten in Bayern, den Jägern die Möglichkeit einer Sammelstelle sowie die kostenlose Entsorgung zu bieten. Die Zusammenarbeit zwischen Landratsamt, Jägerschaft und Landwirten sei hervorragend, erklärte der Kreisobmann.

Reine Vorsichtsmaßnahme

Bei der Initiative handelt es sich jedoch um eine Vorsorgemaßnahme gegen die ASP. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Virus den Landkreis bereits erreicht hätte. Weil das Virus direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen wird, können jedoch schon unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant aus Polen oder Tschechien ausreichen, um die Seuche einzuschleppen.

Wie funktioniert das System mit den „Jägersammelstellen“?

Pro Revier/Reviergemeinschaft soll ein Behälter genutzt werden, die Anschaffungskosten liegen bei jeweils 60 Euro. Im Landkreis gibt es derzeit 290 Reviere, es wird mit einer Teilnahme von 100 bis 150 Revieren gerechnet. Zusätzlich übernimmt der Landkreis rückwirkend zum 01. Januar 2018 bis Jahresende die Kosten für die Abholung der Tierkadaver durch den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung (ZTS Betriebe). Die Gebühr beträgt 25 Euro pro Abholung. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig. Die Maßnahme soll die Gefahr einer unkontrollierten Krankheitsverbreitung durch Verschleppung vermindern. Die Sammlung über die dezentralen Sammelbehälter gilt nicht für den Seuchenfall, dann werden zentrale Sammelstellen mit umfassender Desinfektion eingerichtet.   

Wie wird das Ganze organisiert?

Die genormten Abfallbehälter mit Deckel (120 bzw. 240 Liter) müssen von den Revierinhabern selbst besorgt werden. Nach Vorlage der Rechnung übernimmt der Landkreis die Kosten (Höchstgrenze 60 Euro). Die Behälter sind an einem gut anzufahrenden Ort aufzustellen, der möglichst nahe einer Wildkammer beziehungsweise einer sonstigen Aufbrucheinrichtung liegt. Die Abholung der Behälter erfolgt nach telefonischer Vereinbarung durch den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung. Die anfallenden Gebühren werden ebenfalls vom Landkreis nach Vorlage entsprechender Nachweise erstattet.

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