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Im Wochenverlauf  von Montag, 23. April 2018, bis Freitag, 27. April 2018, gingen bei der Amberger Polizei zwei Anzeigen ein, weil ein bislang unbekannter Täter per E-Mail versucht hat die Empfänger mit der Ankündigung von rufschädigenden Veröffentlichungen zu Vermögensverfügungen zu bewegen.

Der Täter teilte den E-Mail-Empfängern mit, dass es von ihnen Video-Aufzeichnungen gäbe, in denen sie bei sexuellen Handlungen zu sehen wären. Um einer Veröffentlichung vorzubeugen sollten die angeschriebenen Personen Vermögensverfügungen mittels Bitcoins vornehmen. Eine entsprechende Anleitung zur praktischen Umsetzung war gleich mit angefügt.

Die beiden Mail-Empfänger erkannten die kriminelle Masche und wandten sich ohne zu bezahlen folgerichtig an die Polizei.

Die Kriminalpolizeiinspektion Amberg bearbeitet die Vorgänge, die als Erpressungsversuche eingestuft wurden und warnt vor derartigen Mails.

Unabhängig davon, ob es eventuell auf elektronischen Speichermedien Video-Sequenzen gibt, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, sollte vor einer Vermögensverfügung genau geprüft werden, ob eine Zahlung auch zum gewünschten Ziel führen würde. Wenden sie sich bei Unklarheiten an ihre Polizei. Insbesondere dann, wenn mit einer rufschädigenden Veröffentlichung gedroht wird, sind Straftäter am Werk.

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