Wolbergs bleibt suspendiert
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Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bleibt suspendiert. Das hat die Landesanwaltschaft Bayern am Mittwoch entschieden. Auch der Einbehalt eines Teils seiner Bezüge wird weiterhin bestehen bleiben.
In einer vierseitigen Presseerklärung erklärt die Landesanwaltschaft, dass „sämtliche Voraussetzungen“ für diesen Entschluss vorlägen. In die Entscheidung flossen zum einen die Prüfung der übersandten Strafakten, der Beschluss des Landgerichts Regensburg sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg und zum anderen die persönliche Anhörung des kommunalen Wohlbeamten. Des Weiteren seien mehr als 20 Fälle der Vorteilsannahme Gegenstand der Anklagezulassung, „hinsichtlich derer das Landesgericht Regensburg einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und eine spätere Verurteilung als wahrscheinlich ansieht“. Diese Art der Vorteilsannahme sei ein möglicher Grund für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, denn die Verletzung dieser beamtenrechtlichen Pflicht stelle „eine so schwerwiegende Beeinträchtigung des Vertrauens dar, dass eine weitere Tätigkeit als Beamter in der Regel untragbar erscheint“.
Das Oberlandesgericht Nürnberg sieht außerdem eine Verdunkelungsgefahr durch ein mögliches Einwirken auf Zeugen gegeben. Die Landesanwaltschaft Bayern äußert zudem die Sorge, dass sowohl der Dienstbetrieb als auch die Ermittlungen während des Disziplinarverfahrens beeinträchtigt würden, denn viele städtische Mitarbeiter müssten in der Hauptverhandlung als Zeugen auftreten. Dies stehe einer korrekten Zusammenarbeit zwischen Wolbergs als Dienstvorgesetztem und seinen Mitarbeitern im Weg.
Da das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg bereits eine „erhebliche Beschädigung des Amtes“ erlitten habe, sei es wahrscheinlich, dass sowohl das Amt als auch die Stadt selbst einen Imageschaden davontragen würden, sollte Wolbergs zurzeit in seine ursprüngliche Position zurück kehren. Auch sei nicht davon auszugehen, dass er im Moment „das Ansehen und die Autorität hat, die für die Ausübung des Amtes als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg notwendig sind“.