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In dem Ermittlungskomplex wegen auffälliger Spenden hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am Dienstag, 19. Juni, in einem anhängigen Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten des Bayerischen Landtags Dr. Franz Rieger und in einem weiteren in Sachzusammenhang stehenden Ermittlungsverfahren gegen einen Unternehmer aus der Marketing- und Veranstaltungsbranche mehrere Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Regensburg vollzogen. Von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffen waren dabei die Wohn-, Geschäfts- und Büroräume der Beschuldigten.

REGENSBURG Gegen den Beschuldigten Dr. Rieger besteht der Verdacht, dass er als Kandidat der CSU für den Landtagswahlkampf 2013 eine Spende von einem Unternehmer aus der Regensburger Bau- und Immobilienbranche in Höhe von 49.750 Euro er-halten hat, wobei die Spende von Seiten des Unternehmers über fünf Strohmänner aufgeteilt in Einzelspenden in Höhe von jeweils 9.950 Euro und damit gesplitttet geleistet worden sein soll. Der Beschuldigte Dr. Rieger soll die Splittung der Spende erkannt und diese gleichwohl in der Folge der Wahrheit zuwider als Parteispende der jeweiligen Strohmänner im Rechenschaftsbericht der CSU deklariert haben.

Ferner soll der Beschuldigte Dr. Rieger von einem anderen Unternehmer aus der Regensburger Bau- und Immobilienbranche im Rahmen eines persönlichen Gesprächs eine Spende für den Landtagswahlkampf 2013 in Höhe von 60.000 Euro verlangt und diese Forderung mit einem Hinweis auf zukünftige Entscheidungen über Baugebiete und Baugenehmigungen in Regensburg verbunden haben. Der betroffene Unternehmer soll in der Folge zunächst eine Spende in Höhe von 9.900 Euro an die CSU Regensburg geleistet haben. Außerdem soll er im Hinblick auf die Spendenforderung zwei Rechnungen eines Unternehmers aus der Marketing- und Veranstaltungsbranche für Leistungen im Landtagswahlkampf 2013 des Be-schuldigten Dr. Rieger in Höhe von 11.900 und 17.850 Euro bezahlt haben.

Zur Verschleierung dieser Vorgehensweise soll der ebenfalls beschuldigte Unternehmer aus der Marketing- und Veranstaltungsbranche auf Veranlassung des Beschuldigten Dr. Rieger zwei auf diese Beträge lautende Scheinrechnungen für den Unternehmer aus der Bau- und Immobilienbranche ausgestellt und auf diese Weise eine Leistungserbringung an Letzteren vorgetäuscht haben.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat aufgrund von Erkenntnissen aus dem Ermittlungskomplex wegen auffälliger Spenden bereits 2017 ein Vorermittlungsverfahren gegen Dr. Rieger eingeleitet und das Verfahren in der Folge zur Prüfung des Straftatbestands des § 108e Strafgesetzbuch aufgrund einer hierfür bestehenden bayernweiten Sonderzuständigkeit an die Generalstaatsanwaltschaft München abgegeben. Nachdem dort die Prüfung abgeschlossen und ein entsprechender Anfangsverdacht für diesen Tatbestand verneint worden war, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg das Verfahren im April dieses Jahres zur weiteren Sachbearbeitung wegen sonstiger Straftatbestände zurückübernommen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die nunmehr vollzogenen Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt.

Die Ermittlungen dauern weiter an. Erst nach Vorliegen sämtlicher Ermittlungsergebnisse kann abschließend geprüft werden, ob sich der bestehende Anfangsverdacht erhärtet hat oder dieser entkräftet wurde.

Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten Dr. Rieger betrifft ausschließlich dessen Verhalten im Zusammenhang mit der Finanzierung des Landtagswahlkampfs 2013. Hinsichtlich der konkreten Ausübung seines Landtagsmandats besteht in diesem Zusammenhang kein Verdacht eines strafbaren Verhaltens. Für den Beschuldigten gilt auch weiterhin die Unschuldsvermutung. Über diese vorliegende Erklärung hinausgehende Auskünfte können nach dem gegenwärtigen Stand mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden.

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