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Eine Ausrede der besonderen Art ließ sich ein 63-Jähriger einfallen, als er vor kurzem von Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg auf einem Rastplatz in der Nähe von Neumarkt/Opf. überprüft wurde.

Zunächst verneinte der Reisende, der sich auf dem Weg von Belgien nach Griechenland befand, die Frage der Zöllner nach mitgeführten Betäubungsmitteln. Als jedoch ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf Kokain reagierte, erklärte er, vor einigen Tagen zu Hause dieses Rauschgift konsumiert zu haben.
Doch damit gaben sich die erfahrenen Zöllner nicht zufrieden: In der Herrenhandtasche des Mannes befanden sich, eingewickelt in Plastikfolie, ca. vier Gramm Kokain.

Damit konfrontiert erhielten die Beamten als Antwort:„Ich habe das Kokain auf einer Party in Belgien geschenkt bekommen und vergessen es aus dem Auto herauszunehmen“.

Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeugs fanden sie Zöllner im Handschuhfach zusätzlich einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker.

Die Zollbeamten stellten das Rauschgift sowie den Elektroschocker sicher und leiteten gegen den Mann Verfahren wegen des Verdachtes von Verstößen gegen das Betäubungsmittel –und Waffengesetz ein.

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