Sechsstelliger Schaden für Sozialkassen
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Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg kamen bei ihren Ermittlungen einem Regensburger Gastronomen auf die Schliche, der über einen Zeitraum von drei Jahren Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Der den Beschäftigten zustehende Lohn wurde von dem Unternehmer teilweise bzw. vollständig schwarz ausbezahlt.
Seinen Verpflichtungen, die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Firmeninhaber nicht nach. Die so eingesparten Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft belaufen sich auf insgesamt ca. 100.000,-- Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Neben den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen muss der Angeklagte zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.