Wolbergs - unerträgliche Verfahrensführung
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Nach der erneuten Anklage gegen Joachim Wolbergs beklagt sein Verteidiger wie des Öfteren die Verfahrensführung der Regensburger Staatsanwaltsschaft.
Die Mitteilung im Wortlaut:
Seit März 2016 werden Ermittlungen gegen Joachim Wolbergs zu jedem nur denkbaren Aspekt geführt. Vor dem Hintergrund eines angeblich gesteuerten, exorbitanten Spendenvolumens wird unter der Arbeitshypothese ‚der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg ist korrupt‘ nahezu alles einem Generalverdacht unterzogen, sei es im Ablauf einer Stadtverwaltung auch noch so normal. Von welcher Vorstellung die Ermittler dabei getrieben sind, hat der am gestrigen Hauptverhandlungstag einvernommene polizeiliche Hauptsachbearbeiter mehr als deutlich gemacht. In seinem Eingangsstatement zeichnete er für die Öffentlichkeit das Bild einer verschworenen Gemeinschaft von Politik, Stadtverwaltung und Jahn Regensburg, die objektiv geführte Ermittlungen behindert, das Bild von einem Angeklagten der das Regensburger Wochenblatt für seine Zwecke instrumentalisiert.
Tatsächlich ist die Zahl der von einer eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe gegen Joachim Wolbergs seit mehr als 2 Jahren geführten Verfahren kaum mehr zu überblicken, die der Verteidigung wie auch der Öffentlichkeit in therapeutischen Dosen an passender Stelle präsentiert werden. Vorgänge, die ohne weiteres in einem einzigen Verfahren geklärt werden könnten, werden künstlich aufgespalten und häppchenweise gerichtlicher Klärung mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zugeführt. Ersichtlich folgt dieses Vorgehen dem Ziel, die vorläufige Suspendierung des Oberbürgermeisters durch bloßen Zeitablauf in eine endgültige Entfernung aus dem Amt zu überführen. Das berechtigte Interesse auch der Öffentlichkeit an einer zeitnahen Klärung sämtlicher gegen einen demokratisch gewählten Oberbürgermeister erhobenen Vorwürfe wird erkennbar rein taktischen Überlegungen geopfert. Die nunmehrige Anklageerhebung in Sachen Immobilienzentrum (IZ), ein Komplex, der seit Monaten längst ausermittelt ist, ist einmal mehr Beleg für eine unerträgliche Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Seit März 2016 werden in diesem Zusammenhang Ermittlungen geführt, in dem die schlichte Befürwortung einer Bebauung im Randbereich durch den Oberbürgermeister als perfide Form korrupten Verwaltungshandelns qualifiziert wird. Bereits im Februar 2017 bietet die Staatsanwaltschaft - übrigens kein Einzelfall in diesem Verfahren - offensichtlich unter gezielter Umgehung einer öffentlichen Aufklärung des angeblich bestehenden Verdachts dem ehemaligen Geschäftsführer des IZ eine einverständliche Verfahrenserledigung außerhalb einer öffentlichen Hauptverhandlung an, um so endlich einen Kronzeugen gegen den ‚korrupten‘ Oberbürgermeister der Stadt Regensburg aufbieten zu können. Dumm nur, dass Thomas D. dieses großzügige Angebot zunächst ablehnt. Als hilfreich erweist sich dann allerdings, diesen Beschuldigten im November 2017 in Haft zu nehmen. Der ehemalige Geschäftsführer des IZ akzeptiert wenig später schließlich doch eine Verurteilung wegen Bestechung im Strafbefehlswege.
Ohne Bedeutung bleibt dabei, dass er die Öffentlichkeit über seine Verteidiger zugleich wissen lässt, den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg natürlich nicht bestochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat, was sie dringend braucht: einen rechtskräftig verurteilten Kronzeugen, der vor Gericht seine Not haben sollte zu erklären, warum er denn bereit gewesen war, einen Vorwurf zu akzeptieren, den er nicht für begründet erachtet. Dass nunmehr in diesem Zusammenhang just mit Datum 04.10.2018 Anklage gegen Joachim Wolbergs parallel zu einer auf mehr als 70 Tage anberaumten Hauptverhandlung erhoben wird, kann nur verstehen, wer weiß, dass am gleichen Tag der ‚Kronzeuge‘ der Staatsanwaltschaft im sog. Jahn-Komplex, der Gegenkandidat der CSU aus dem Wahlkampf 2014 Christian Schlegl, in aktueller Hauptverhandlung nicht hielt, was sich die Staatsanwaltschaft offensichtlich von ihm erhofft hatte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
In dieses Bild taktisch geprägter Ermittlungstätigkeit fügt sich nicht zuletzt auch die jüngst bekannt gemachte Einstellung des gegen Joachim Wolbergs im Fall ‚Wochenblatt‘ wegen des Verdachts (natürlich) der Bestechlichkeit geführten Verfahrens. Bereits mit Schriftsatz vom 20.07.2017 hatte die Verteidigung mit ausführlicher Begründung eine Verfahrenseinstellung beantragt. Ohne dass weitere Ermittlungen notwendig gewesen oder gar durchgeführt worden wären, kommt es zu längst gebotener Einstellung allerdings erst parallel zu der vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg laufenden Hauptverhandlung und dann natürlich verbunden mit einer Presseerklärung, die den eigentlichen Hintergrund des problematisierten Vorgangs völlig unberücksichtigt lässt. So kann den Vorgang nur korrekt nachvollziehen, wer weiß, dass Joachim Wolbergs allein mit Preisgabe von internen Protokollinhalten den Nachweis für eine fehlerhafte und ehrenrührige Berichterstattung zur Stadtbau-Personalie führen und damit eine Richtigstellung in der Öffentlichkeit herbeiführen konnte. Natürlich findet sich in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zu nunmehriger Einstellung dieses Verfahrens auch kein Hinweis darauf, dass Joachim Wolbergs zur gleichen Zeit, in gleicher Weise und aus dem gleichen Grund auch dem Chefredakteur der Mittelbayerischen Zeitung Einblick in die fraglichen Protokolle gewährt hatte, passt doch für die Öffentlichkeit viel besser ins Bild, dass er sich so gezielt das Wohlwollen des Wochenblatts erhalten wollte.
Die Verteidigung nimmt einmal mehr die erstaunliche Haltung der Staatsanwaltschaft in diesem Fall zur Kenntnis und wird sich hiergegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auf dem dafür vorgesehenen Weg weiterhin unverändert und mit voller Kraft zur Wehr setzen.